Zuletzt aktualisiert: 8. März 2023

Was ist der Jagdschein eigentlich genau? Und was musst du wissen, wenn du vorhast den Jagdschein zu machen?

Wenn du in Deutschland jagen möchtest, dann möchtest du auch den Jagdschein machen, denn der ist Grundvoraussetzung dafür. Den Jagdschein beantragen musst du bei der Unteren Jagbehörde deiner Stadt oder deines Kreises. Er ist die behördliche Erlaubnis für die Jagd. Gesetzesgrundlage dafür ist da Bundesjagdgesetz (BJG).

Achtung: Wer in Deutschland ohne Jagdschein jagt begeht Wilderei und damit eine Straftat.

Jagdschein beantragen

Jetzt kann natürlich nicht jeder der Lust hat zu jagen einfach so einen Jagdschein beantragen. Voraussetzung ist immer eine erfolgreich bestandene Jägerprüfung. Häufig wird die Jägerprüfung synonym zu der Aussage den „Jagdschein machen“ verwendet. Für die Jägerprüfung als auch für die Beantragung des Jagdscheins gibt es einige Voraussetzungen, die unter Jagdschein Voraussetzungen nochmal detailliert beschrieben sind.

Für die eigentliche Beantragung des Jagdscheins bei der Behörde benötigst du aber immer den Nachweis über die bestandene Jägerprüfung und eine Versicherungsbestätigung über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestanforderungen zu Sach- und Personenschäden.

Darüber hinaus wird ein Lichtbild von dir benötigt und die Behörde muss einmal einen Blick auf deinen Personalausweis geworfen haben, entweder als Kopie oder persönlich.

Checkliste: Jagdschein erstmalig beantragen

  • Antragsformular der Behörde
  • Versicherungsbestätigung über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Lichtbild
  • Kopie Personalausweis (oder Vorzeigen)

Ganz umsonst ist die Ausstellung des Jagdscheins natürlich nicht. Je nach Art des Jagscheins und Bundesland wird eine Gebühr von 30-80 Euro fällig.

Jagdschein machen und beantragen.

Jagdschein Arten

Wenn du den Jagdschein gemacht hast bzw. die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hast, musst du dich entscheiden welchen Jagdschein du bei deiner Behörde beantragen möchtest. Denn es gibt verschiedene Jagdscheinarten, die sich insbesondere durch ihre Laufzeit unterscheiden.

Jahres-Jagdschein

So kannst du ab 18 Jahren einen Jahres- oder 3-Jahresjagdschein bei der Jagdbehörde lösen. Dabei gilt nicht unser Kalenderjahr, sondern das Jagdjahr, das vom 01. April bis zum 31. März geht. Genau genommen beantragst du den Jagdschein also für 1 oder 3 Jagdjahre.

Tages-Jagdschein

Dann gibt es noch den sogenannten Tages-Jagdschein. Dieser berechtigt dich, die Jagd an 14 aufeinanderfolgenden Tagen auszuüben.

Ausländer-Jagdschein

Für Ausländer gibt es die Möglichkeit sowohl einen Tages- als auch einen Jahres-Jagdschein zu beantragen. Der Ausländer-Tagesjagdschein (14 Tage Gültigkeit) wird für vor allem für ausländische Jagdgäste relevant sein. Dafür gibt es ähnliche Anforderung wie beim normalen Jagdschein, bei der Beantragung einzureichen sind daher in der Regel folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Ausweisdokument
  • Nachweis über eine im Heimatland bestandene Jägerprüfung
  • Strafregister Auskunft des Heimatlandes (nicht älter als 6 Monate)
  • Versicherungsbestätigung über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)

Hinzu kommt, dass alle ausländischen Dokumente von einem behördlich bestellten Übersetzer ins Deutsche übersetzt sein müssen. Da das BJagdG hier aber teilweise Abweichungen erlaubt, kann es je nach Bundesland abweichende Regelungen geben.

So reicht teilweise schon die Vorlage eines gültigen Heimat-Jagdscheins, um als ausländischer Jagdgast einen deutschen Tages-Jagdschein ausgestellt zu bekommen. Eine verbindliche Auskunft kann euch eure zuständige Jagdbehörde geben.

Der Jahres-Jagdschein für Ausländer setzt zusätzlich voraus, dass die im Heimatland abgelegt Jägerprüfung mit der deutschen Prüfung vergleichbar ist und das dies behördlich überprüft wurde. Für bestimmte Länder ist das bereits festgestellt worden, auch hier solltet ihr euch aber direkt bei der zuständigen Jagdbehörde informieren.

Falkner-Jagdschein

Ein weiterer Jagdschein ist der Falkner-Jagdschein. Er kann nur beantragt werden, wenn du zusätzlich zur Jägerprüfung auch noch die Falknerprüfung abgeschlossen hast.

Wenn du den Jagdschein nur machst, weil du Interesse an der Falknerei bzw. der Beizjagd hast, dann kannst du auch eine eingeschränkte Jägerprüfung machen. Das bedeutet, das der komplette Themenkomplex Waffen (Schießen, Waffenhandhabung, Waffentechnik, Munition) nicht Bestandteil der Prüfung ist. Damit hast du dann auch keine waffenrechtliche Erwerbserlaubnis.

Jugendjagdschein

Alle die noch nicht volljährig sind, können den Jugendjagdschein beantragen. Voraussetzung ist, dass du mind. 16 Jahre alt bist. Mit 18 Jahren wird der Jugendjagdschein dann automatisch (ohne erneute Prüfung) in den normalen Jagdschein umgewandelt.

Bis dahin unterliegt die Jagdausübung allerdings einigen Einschränkungen. Die Jagd mit einem Jugendjagdschein ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder alternativ einer jagdlich erfahrenen Person sein. Diese wiederum muss von den Eltern bzw. dem Erziehungsberechtigten schriftlich dazu befugt worden sein.

Darüber hinaus dürfen Jugendliche nur als Treiber an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Details dazu finden sich den jeweiligen Landesjagdgesetzen.

Wozu berechtigt der Jagdschein?

Das Bundesjagdgesetzt regelt, welche Berechtigungen mit dem Erwerb des Jagdscheins einhergehen. Grundsätzlich berechtigt der deutsche Jagdschein, in Deutschland die Jagd auszuüben. Und zwar unabhängig davon in welchem Bundesland du die Jägerprüfung abgelegt oder den Jagdschein beantragt hast.

Jagdausübung

Unter Jagdausübung ist das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“ zu Verstehen.

Achtung: Wenn du den Jagdschein gelöst hast, kannst du trotzdem nicht einfach losziehen und im benachbarten Wald jagen gehen. Die Jagd darf in Deutschland nur in Jagdbezirken ausgeübt werden (Vgl. BJG).

Als Jungjäger bedeutet das, dass du einen Begehungsschein oder auch Jagderlaubnisschein (entgeltlich oder unentgeltlich) in einem privaten oder staatlichen Jagdbezirk benötigst, um tatsächlich jagen gehen zu können.

Möglichkeiten an einen Begehungsschein zu kommen:

  • Freunde und Familie
  • Staatsforst (Flächen der Länder und des Bundes)
  • Anzeigen in Jagdzeitschriften und über Jagd-Webseiten/Portale
Der Jagdschein berechtigt auch zum Waffenerwerb.

Waffenerwerb

Mit dem Jagdschein verknüpft ist auch die Berechtigung, Waffen zu erwerben, zu besitzen und bei der befugten Jagdausübung (inkl. Hin- und Rückweg) zu führen. Das schließt auch Schießstände oder Schießkinos, sowie die jagdliche Hundeausbildung, den Jagdschutz und das Einschießen von Waffen im Revier mit ein. Darüber hinaus dürfen Waffen, die mit einem Jagdschein erworben worden sind, nicht geführt werden. Denn der Jagdschein ist kein Waffenschein!

Waffenberechtigung für Jäger:

  • Jagdliche Langwaffen (unbegrenzte Anzahl) + Munition
  • 2 Kurzwaffen + Munition

Mit dem Kauf der ersten Langwaffe (die innerhalb von 2 Wochenbei der zuständigen Kreispolizeibehörde gemeldet werden muss) wird dir dann eine Waffenbesitzkarte (WBK) ausgestellt. Mit dieser WBK und dem Eintrag deiner Waffe wird dokumentiert, dass du der legale Besitzer bist. Für Kurzwaffen gilt übrigens, dass die Waffe VOR dem Kauf bei der Polizeibehörde in die WBK eingetragen wird.

Alle Berechtigungen, die mit dem Jagdschein einhergehen erlöschen, wenn der Jagdschein abgelaufen ist und nicht verlängert wurde oder gar eingezogen wurde. Das heißt, wenn du keinen gültigen Jagdschein mehr hast, erlischt auch automatisch die Erlaubnis Waffen zu besitzen.

Wichtig zu wissen: Der Jagdschein verlängert sich nicht automatisch, sondern muss aktiv bei der zuständigen Jagdbehörde aktiv verlängert werden. Je nach Laufzeit nach 1 oder 3 Jahren.

Zusammenfassung Jagdschein Berechtigungen

  • In Deutschland die Jagd auszuüben
  • Beliebig viele Langwaffen und 2 Kurzwaffen inkl. der zugehörigen Munition zu erwerben und zu besitzen
  • Jagdwaffen bei der befugten Jagdausübung zu führen
  • Nach 3 Jahren ein Jagdrevier zu pachten

Bilder: Unsplash