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Jagdschein
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Jagdscheinarten: Jahres-, Tages-, Jugend-, Falkner- und Ausländerjagdschein

Welcher Jagdschein ist der richtige für dich, wie lange gilt er und was darfst du damit? Alle Arten im Überblick.

Geschrieben von

Jagdlehrling Redaktion

Veröffentlicht

24.10.2022

Aktualisiert

03.10.2026

11 Min. Lesezeit

Du hast die Jägerprüfung bestanden oder bist kurz davor und fragst dich, welchen Jagdschein du jetzt beantragen sollst? Dann bist du hier genau richtig. Streng genommen gibt es nämlich nicht „den“ Jagdschein, sondern mehrere Arten, die sich vor allem in Laufzeit und Berechtigungen unterscheiden.

Wir zeigen dir, welche Jagdscheine es gibt, wie lange sie gelten und was du mit welchem Schein darfst. Die Grundlage ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG), es gilt in allen Bundesländern gleich. Bei Gebühren und Details zum Verfahren hat aber jedes Land eigene Regeln.

Die Jagdscheinarten im Überblick

JagdscheinGültigkeitFür wenRechtsgrundlage
Jahresjagdscheinein bis drei Jagdjahre, endet am 31. Märzab 18 Jahren, nach bestandener Jägerprüfung§ 15 Abs. 2 BJagdG
Tagesjagdschein14 aufeinanderfolgende TageJäger, die nur selten jagen, oft Jagdgäste§ 15 Abs. 2 BJagdG
Jugendjagdscheinals Jahres- oder Tagesjagdschein16- und 17-Jährige, nur in Begleitung§ 16 BJagdG
Falknerjagdscheinwie der Jagdscheinfür die Beizjagd mit Greifvögeln, zusätzliche Falknerprüfung§ 15 Abs. 1 und 7 BJagdG
Ausländerjagdscheinals Jahres- oder TagesjagdscheinJäger aus dem Ausland ohne deutsche Jägerprüfung§ 15 Abs. 6 BJagdG

Egal welchen Jagdschein du hast, er gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 3 BJagdG). Es spielt also keine Rolle, in welchem Bundesland du die Prüfung abgelegt hast.

Der Jahresjagdschein

Der Jahresjagdschein ist der „normale“ Jagdschein, den fast alle Jäger haben. Du bekommst ihn bei der unteren Jagdbehörde an deinem Wohnsitz für höchstens drei Jagdjahre (§ 15 Abs. 2 BJagdG).

Wichtig: Er gilt nicht für Kalenderjahre, sondern für Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Dein Jahresjagdschein endet deshalb immer am 31. März, egal wann du ihn beantragt hast. Hier also genau hinschauen: Löst du ihn zum Beispiel im Februar, gilt das erste Jagdjahr nur noch wenige Wochen. Viele lassen ihn deshalb erst zum 1. April beginnen.

Mit dem Jahresjagdschein darfst du

  • in ganz Deutschland jagen, sofern du eine Jagdgelegenheit hast,
  • Langwaffen ohne vorherige Erlaubnis kaufen. Innerhalb von zwei Wochen beantragst du dann bei der Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte (§ 13 Abs. 3 WaffG),
  • Langwaffen und zwei Kurzwaffen erwerben, ohne dass die Behörde dein Bedürfnis eigens prüft (§ 13 Abs. 2 WaffG). Für Kurzwaffen brauchst du aber vor dem Kauf eine Erwerbsberechtigung in der WBK,
  • nach drei Jahren mit Jahresjagdschein ein Revier pachten (§ 11 Abs. 5 BJagdG).

Was der Jagdschein kostet, hängt vom Bundesland und der Laufzeit ab. Mit Jagdabgabe zahlst du je nach Land zwischen 45 und gut 250 Euro, der Dreijahresjagdschein ist pro Jahr fast immer günstiger. Die Gebühren aller Länder stehen in der Übersicht Alle Jagdschein Kosten.

Jagdschein verlängern

Dein Jagdschein verlängert sich nicht automatisch. Du musst ihn rechtzeitig vor dem 31. März bei deiner Jagdbehörde neu lösen. Die Jägerprüfung musst du dafür nicht noch einmal ablegen, denn sie ist nur für die erste Erteilung nötig (§ 15 Abs. 5 BJagdG).

Für die Verlängerung brauchst du einen Nachweis deiner Jagdhaftpflichtversicherung, der die ganze neue Laufzeit abdeckt. Außerdem prüft die Behörde in der Regel erneut deine Zuverlässigkeit. Plane dafür erfahrungsgemäß einige Wochen ein. Viele Behörden erinnern dich nicht von selbst, also trag dir das Datum am besten in den Kalender ein.

Der Tagesjagdschein

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Trotz des Namens gilt er also nicht nur für einen Tag.

Er lohnt sich für alle, die nur selten jagen, zum Beispiel einmal im Jahr auf einer Drückjagd oder im Urlaub. Am häufigsten nutzen ihn Jagdgäste aus dem Ausland. Für die Jagd in diesen 14 Tagen hast du dieselben Rechte wie mit dem Jahresjagdschein. Waffen ohne vorherige Erlaubnis kaufen kannst du damit aber nicht, das geht nur mit dem Jahresjagdschein.

Der Jugendjagdschein

Zur Jägerprüfung wirst du in den meisten Bundesländern schon mit 15 Jahren zugelassen. Den Jagdschein bekommst du aber frühestens mit 16. Bis zu deinem 18. Geburtstag gibt es nur den Jugendjagdschein (§ 16 Abs. 1 BJagdG). Die Prüfung ist dieselbe wie für Erwachsene.

Mit dem Jugendjagdschein gelten einige Einschränkungen:

  • Nur in Begleitung: Du darfst nur zusammen mit deinem Erziehungsberechtigten jagen oder mit einer Person, die er schriftlich damit beauftragt hat. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein (§ 16 Abs. 2 BJagdG). Wer ohne Begleitung jagt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Keine Gesellschaftsjagden: An Drückjagden und anderen Gesellschaftsjagden darfst du mit dem Jugendjagdschein nicht als Schütze teilnehmen (§ 16 Abs. 3 BJagdG).
  • Keine eigenen Waffen: Du darfst Waffen und Munition nur für die Dauer der Jagd oder des jagdlichen Schießtrainings erwerben, besitzen und führen, zum Beispiel die Waffe deiner Begleitperson. Eine Waffenbesitzkarte bekommst du nicht (§ 13 Abs. 7 WaffG).

Was passiert mit 18? Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Jugendjagdschein mit 18 automatisch zum normalen Jagdschein wird. Das stimmt nicht. Du beantragst bei deiner Jagdbehörde den Jahresjagdschein. Eine neue Prüfung brauchst du dafür nicht.

Der Falknerjagdschein

Wer mit Greifvögeln oder Falken jagen will, also die Beizjagd ausübt, braucht einen Falknerjagdschein (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Dafür legst du zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung ab. In ihr weist du Kenntnisse im Halten, Pflegen und Abtragen (also Abrichten) von Beizvögeln, im Greifvogelschutz und in der Beizjagd nach (§ 15 Abs. 7 BJagdG).

Eine Besonderheit: Wer nur Falkner werden möchte, muss nicht die komplette Jägerprüfung mit Schießen und Waffenkunde ablegen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1980 entschieden, dass diese Teile für reine Falkner nicht verlangt werden dürfen. Die Länder bieten deshalb eine eingeschränkte Jägerprüfung ohne den Waffenteil an. Mit einem solchen Falknerjagdschein darfst du dann aber auch keine Schusswaffen erwerben und nicht mit der Waffe jagen.

Das Nähere zur Falknerprüfung und zum Falknerjagdschein regeln die Länder. Frag am besten bei deiner Jagdbehörde oder dem Landesjagdverband nach, wann und wo die nächste Falknerprüfung stattfindet.

Der Ausländerjagdschein

Du musst nicht Deutscher sein, um in Deutschland zu jagen. Wer hier lebt, kann ganz normal die deutsche Jägerprüfung ablegen und den Jagdschein beantragen. Mehr dazu findest du unter Jagdschein Voraussetzungen.

Für Jäger aus dem Ausland ohne deutsche Prüfung gibt es den Ausländerjagdschein. Hier darf die Behörde Ausnahmen von der deutschen Jägerprüfung machen (§ 15 Abs. 6 BJagdG). Statt des deutschen Prüfungszeugnisses legst du dann in der Regel Folgendes vor:

  • Ausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die im Heimatland bestandene Jägerprüfung
  • einen gültigen Jagdschein deines Heimatlandes
  • Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden)
  • ein Lichtbild

Ausländische Dokumente musst du meist als beglaubigte Übersetzung einreichen. Die Behörde prüft außerdem deine Zuverlässigkeit, das dauert einige Wochen. Den Ausländerjagdschein gibt es als Tages- und als Jahresjagdschein. Für Jagdgäste reicht in der Regel der Tagesjagdschein. Für den Ausländertagesjagdschein dürfen nur die Gebühren für Inländer erhoben werden, wenn das Heimatland umgekehrt genauso verfährt (§ 15 Abs. 4 BJagdG).

Welche Unterlagen genau verlangt werden, unterscheidet sich je nach Bundesland und Kreis. Einige Behörden verlangen zum Beispiel einen Nachweis, dass du in ihrem Kreis jagen wirst. Frag deshalb vorher direkt bei der unteren Jagdbehörde nach, in deren Gebiet du jagen willst.

Mit dem Jagdschein ins Ausland: Gibt es einen EU-Jagdschein?

Nein. Einen EU-Jagdschein, mit dem du in allen Mitgliedsstaaten jagen darfst, gibt es nicht. Jagdrecht ist in jedem Land eigene Sache, oft sogar je Region. Dein deutscher Jagdschein gilt im Ausland nicht automatisch.

In vielen Ländern ist er aber die Grundlage für eine Jagderlaubnis vor Ort. In Schweden, Norwegen oder Frankreich zum Beispiel wird der deutsche Jagdschein anerkannt, du brauchst dort aber zusätzlich eine Gästelizenz oder Registrierung. Bei organisierten Jagdreisen kümmert sich meist der Veranstalter um die nötigen Papiere.

Für deine Waffen brauchst du in der EU den Europäischen Feuerwaffenpass. Du bekommst ihn bei deiner Waffenbehörde, wenn du die Waffen in Deutschland besitzen darfst (§ 32 Abs. 6 WaffG). Als Jäger darfst du damit bis zu drei Langwaffen samt Munition zur Jagd in ein anderes EU-Land mitnehmen, wenn du den Zweck nachweisen kannst, zum Beispiel mit einer Einladung (§ 32 Abs. 3 WaffG). Manche Länder verlangen trotzdem eine eigene Genehmigung. Der Feuerwaffenpass ersetzt außerdem nicht die Jagderlaubnis vor Ort.

Umgekehrt gilt: Wer als Deutscher den Jagdschein im Ausland gemacht hat, bekommt damit nicht ohne weiteres einen deutschen Jahresjagdschein. Für die erste Erteilung verlangt das Gesetz eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung (§ 15 Abs. 5 BJagdG).

Was darfst du mit welchem Jagdschein?

JahresjagdscheinTagesjagdscheinJugendjagdschein
Allein jagenjajanein, nur in Begleitung
Gesellschaftsjagdenjajanein
Langwaffen ohne Erlaubnis kaufenja, WBK binnen 2 Wochen beantragenneinnein
Eigene Waffen besitzenja, mit WBKnur mit WBKnein
Revier pachtenja, nach 3 Jahren Jahresjagdscheinneinnein

Grundlagen: § 11 Abs. 5, § 16 BJagdG, § 13 WaffG. Stand Oktober 2026.

Hast du deine erste Waffe gekauft, brauchst du einen passenden Waffenschrank. Worauf es dabei ankommt, liest du im Beitrag Den ersten Waffenschrank kaufen.

Der Jagdschein allein reicht nicht zum Jagen

Mit dem Jagdschein darfst du jagen, aber nicht überall. Die Jagd darfst du nur in einem Jagdbezirk ausüben, in dem du jagdausübungsberechtigt bist oder eine Erlaubnis hast. Als Jungjäger brauchst du deshalb einen Begehungsschein (auch Jagderlaubnisschein genannt), eine Einladung oder später ein eigenes Revier. Wie du an deine erste Jagdgelegenheit kommst, zeigen wir dir im Beitrag Die erste Jagdgelegenheit finden.

Jagdschein abgelaufen oder verloren: Was jetzt?

Abgelaufen: Ohne gültigen Jagdschein darfst du nicht jagen. Wer es trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BJagdG). Auch Jagdwaffen führen und Munition ohne Erlaubnis kaufen darfst du nur mit gültigem Jagdschein (§ 13 Abs. 5 und 6 WaffG).

Ist Jagen ohne Jagdschein Wilderei?

Unter Jägern hört man das oft, rechtlich stimmt es aber nicht. Wilderei, im Gesetz „Jagdwilderei“, begeht, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich aneignet (§ 292 StGB). Entscheidend ist also nicht der Jagdschein, sondern die Frage, ob du in diesem Revier überhaupt jagen darfst.

Das heißt: Auch ein Jäger mit gültigem Jagdschein wildert, wenn er ohne Erlaubnis im Nachbarrevier ein Stück erlegt. Dasselbe gilt, wenn er sich dort zum Beispiel eine Abwurfstange oder Fallwild mitnimmt, denn auch das unterliegt dem Jagdrecht. Jagdwilderei ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. In besonders schweren Fällen, etwa nachts, in der Schonzeit, mit Schlingen oder gewerbsmäßig, drohen bis zu fünf Jahre.

Wer dagegen in einem Revier jagt, in dem er jagen darf, und nur vergessen hat, seinen Jagdschein zu verlängern, ist kein Wilderer. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ärgerlich und teuer ist das trotzdem.

Und deine Waffen? Deine Waffenbesitzkarte erlischt nicht automatisch, wenn der Jagdschein abläuft. Fällt dein Bedürfnis als Jäger aber weg, muss die Waffenbehörde die Erlaubnis widerrufen (§ 45 Abs. 2 WaffG). Ist der Wegfall nur vorübergehend, kann sie davon absehen (§ 45 Abs. 3 WaffG). Wenn du den Jagdschein bewusst ein Jahr ruhen lassen willst, sprich deshalb vorher mit deiner Waffenbehörde.

Verloren: Melde den Verlust deiner Jagdbehörde und beantrage einen Ersatz. Bis du ihn hast, darfst du nicht jagen, denn du musst den Jagdschein bei der Jagd immer bei dir haben (§ 15 Abs. 1 BJagdG).

Was du für den Jagdschein brauchst

Bevor du einen Jagdschein beantragen kannst, musst du die Jägerprüfung bestanden haben und einige weitere Voraussetzungen erfüllen: Mindestalter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und eine Jagdhaftpflichtversicherung. Wie das im Einzelnen aussieht und welche Unterlagen du für den Antrag brauchst, haben wir dir im Beitrag Die 7 wichtigsten Jagdschein Voraussetzungen zusammengestellt.

Und falls du noch überlegst, ob die Jagd überhaupt etwas für dich ist: Hier findest du 6 gute Gründe, Jäger zu werden.

Häufige Fragen zu den Jagdscheinarten

Wie lange ist ein Jagdschein gültig?
Der Jahresjagdschein gilt für ein bis höchstens drei Jagdjahre und endet immer am 31. März. Der Tagesjagdschein gilt 14 aufeinanderfolgende Tage. Die bestandene Jägerprüfung selbst gilt dagegen unbegrenzt.
Was ist ein Jahresjagdschein?
Der Jahresjagdschein ist der normale Jagdschein für Erwachsene. Er gilt für bis zu drei Jagdjahre, berechtigt zur Jagd in ganz Deutschland und erlaubt dir, Langwaffen ohne vorherige Erlaubnis zu kaufen. Nach drei Jahren mit Jahresjagdschein darfst du außerdem ein Revier pachten.
Ab welchem Alter bekommt man einen Jagdschein?
Den Jugendjagdschein bekommst du ab 16 Jahren, den Jahresjagdschein ohne Einschränkungen ab 18. Zur Jägerprüfung wirst du in den meisten Bundesländern schon mit 15 zugelassen.
Wird der Jugendjagdschein mit 18 automatisch umgewandelt?
Nein. Mit 18 beantragst du bei deiner Jagdbehörde den Jahresjagdschein. Eine neue Jägerprüfung brauchst du dafür nicht.
Gibt es einen EU-Jagdschein?
Nein. Jedes Land regelt die Jagd selbst. Mit dem deutschen Jagdschein bekommst du in vielen Ländern eine Jagderlaubnis vor Ort, für die Mitnahme deiner Waffen in andere EU-Länder brauchst du den Europäischen Feuerwaffenpass.
Gilt der Jagdschein in ganz Deutschland?
Ja. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet, egal in welchem Bundesland du die Prüfung abgelegt hast (§ 15 Abs. 3 BJagdG). Jagen darfst du aber nur dort, wo du eine Jagdgelegenheit hast.
Was kostet ein 3-Jahres-Jagdschein?
Je nach Bundesland zwischen 75 Euro in NRW und gut 250 Euro, jeweils mit Jagdabgabe. Die Gebühren aller Länder findest du in der Übersicht Alle Jagdschein Kosten.
Ist Jagen ohne Jagdschein Wilderei?
Nein. Wer ohne gültigen Jagdschein jagt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 5.000 Euro. Wilderei (§ 292 StGB) ist das Jagen in einem fremden Revier ohne Berechtigung, und zwar unabhängig davon, ob man einen Jagdschein hat. Sie ist eine Straftat.
Darf ich mit abgelaufenem Jagdschein meine Waffen behalten?
Die Waffenbesitzkarte erlischt nicht automatisch. Fällt dein Bedürfnis als Jäger dauerhaft weg, muss die Behörde sie aber widerrufen. Jagen und Waffen führen darfst du ohne gültigen Jagdschein nicht.

Quellen

  1. Bundesjagdgesetz, § 15 (Jagdschein allgemein, Tages- und Jahresjagdschein, Ausländer, Falkner): gesetze-im-internet.de
  2. Bundesjagdgesetz, § 16 (Jugendjagdschein): gesetze-im-internet.de
  3. Bundesjagdgesetz, § 11 Abs. 4 und 5 (Jagdjahr, Pachtfähigkeit): gesetze-im-internet.de
  4. Bundesjagdgesetz, § 39 (Ordnungswidrigkeiten): gesetze-im-internet.de
  5. Waffengesetz, § 13 (Jäger): gesetze-im-internet.de
  6. Waffengesetz, § 32 (Europäischer Feuerwaffenpass): gesetze-im-internet.de
  7. Waffengesetz, § 45 (Rücknahme und Widerruf): gesetze-im-internet.de
  8. Strafgesetzbuch, § 292 (Jagdwilderei): gesetze-im-internet.de
  9. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.11.1980, 1 BvR 290/78 (Falknerprüfung), Fußnote zu § 15 BJagdG
  10. Landeshauptstadt Schwerin, Jagdschein für Ausländer beantragen: schwerin.de
  11. Kreis Borken, Ausländer-Tagesjagdschein: kreis-borken.de
  12. Waidwissen, Jagdschein im Ausland (Anerkennung in Schweden, Norwegen, Frankreich): waidwissen.com

Geschrieben von

Jagdlehrling Redaktion

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