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Jagdzeiten Bayern 2026: Tabelle, Schonzeiten und PDF

Alle Jagd- und Schonzeiten für Bayern im Jagdjahr 2026/27, geprüft an § 19 AVBayJG in der Fassung ab 1. April 2026. Mit allen Änderungen der Jagdrechtsreform, den Regeln für Fuchs, Dachs, Gänse und Wolf und der Tabelle als PDF.

Geschrieben von

Jagdlehrling Redaktion

Veröffentlicht

24.12.2022

Aktualisiert

03.10.2026

7 Min. Lesezeit

Jagdzeiten Bayern 2026/27

Geprüft am 03.10.2026 · Rechtsgrundlage: § 19 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) in der Fassung vom 26.03.2026

Jagdzeiten Bayern 2026/27 nach Wildart
WildartJagdzeit in Bayern
Schalenwild
Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere1. Juni bis 31. Januar
Rotwild: Hirsche, Alttiere und Kälber1. August bis 31. Januar
Dam- und Sikawild: Schmalspießer und Schmaltiere1. Juli bis 31. Januar
Dam- und Sikawild: Hirsche, Alttiere und Kälber1. September bis 31. Januar
Rehböcke16. April bis 15. Oktober
Schmalrehe16. April bis 15. Januar
Geißen (Ricken) und Rehkitze1. September bis 15. Januar
Gamswild1. August bis 15. Dezember
Muffelwild1. August bis 31. Januar
Schwarzwildganzjährig1
Hasen und Kaninchen
Feldhasen16. Oktober bis 31. Dezember
Wildkaninchenganzjährig2
Raubwild
Füchseganzjährig1
Steinmarder (adult)1. August bis 28. Februar
Steinmarder (juvenil)1. Juni bis 28. Februar
Baummarder16. Oktober bis 28. Februar
Iltisse, Hermeline, Mauswiesel1. August bis 28. Februar
Dachse (adult)1. August bis 31. Januar
Dachse (juvenil)16. April bis 31. Januar
Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutriasganzjährig2
Federwild
Grau- und Kanadagänse1. August bis 28. Februar4
Bläss-, Saat- und Ringelgänse1. November bis 15. Januar
Nilgänseganzjährig2
Rostgänse (adult)1. September bis 28. Februar
Rostgänse (juvenil)ganzjährig
Stockenten1. September bis 15. Januar
Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten1. Oktober bis 15. Januar
Ringeltauben1. November bis 20. Februar3
Türkentauben1. November bis 20. Februar
Eichelhäher, Elstern, Raben- und Nebelkrähen16. Juli bis 14. März
Möwen (Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen)1. Oktober bis 10. Februar
Graureiher16. September bis 31. Oktober5
Rebhühner1. September bis 31. Oktober
Fasanen1. Oktober bis 31. Dezember
Wildtruthähne15. März bis 15. Mai und 1. Oktober bis 15. Januar
Wildtruthennen1. Oktober bis 15. Januar
Höckerschwäne1. November bis 20. Februar
Waldschnepfen16. Oktober bis 15. Januar
Blässhühner11. September bis 20. Februar
Ganzjährig geschont
Steinwild, Murmeltiere, Schneehasenkeine Jagdzeit
Auer-, Birk-, Rackel- und Haselwild, Alpenschneehühnerkeine Jagdzeit
Fischotterkeine Jagdzeit6
Goldschakalkeine Jagdzeit
Wolfkeine Jagdzeit7
  1. Der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG gilt. Führende Bachen und Füchsinnen mit abhängigen Welpen sind in der Setzzeit geschont.
  2. Auch in der Setz- und Brutzeit, abweichend vom Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG (§ 19 Abs. 3 AVBayJG).
  3. Ringeltauben, die in Trupps von mindestens drei Tieren auf Ackerland, Neueinsaaten von Grünland oder Baumschulkulturen einfallen, dürfen zusätzlich nur zur Schadensabwehr bejagt werden: Alttauben vom 21. Februar bis 31. März und vom 20. August bis 31. Oktober, Jungtauben vom 21. Februar bis 31. Oktober (§ 19 Abs. 2 Satz 2 AVBayJG).
  4. Sitzende juvenile Grau- und Kanadagänse zusätzlich vom 1. bis 31. Juli (§ 19 Abs. 2 Satz 3 AVBayJG).
  5. Nur im Umkreis von 200 m um geschlossene Gewässer im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Fischereigesetzes für Bayern (§ 19 Abs. 2 Satz 1 AVBayJG).
  6. Jagd nur, soweit eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG sie zulässt. Erlegt werden dürfen dann nur erkennbare Jungtiere oder lebend gefangene Otter, die eindeutig männlich sind oder unter 3,1 kg oder über 8,5 kg wiegen (§ 19 Abs. 4 AVBayJG).
  7. Seit 1. April 2026 im bayerischen Jagdrecht (§ 18 AVBayJG). Jagd nur, soweit und solange eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung sie zulässt (§ 19 Abs. 5 AVBayJG). Die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober nach § 22d Abs. 2 BJagdG setzt einen Managementplan voraus, den es in Bayern bisher nicht gibt.

Jagdzeiten Bayern als PDF

Was ist 2026 in Bayern neu?

Bayern hat sein Jagdrecht zum 1. April 2026 grundlegend reformiert. Seitdem stehen alle Jagdzeiten vollständig in § 19 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG). Die Jagdzeitenverordnung des Bundes spielt für Bayern keine Rolle mehr. Wenn du noch die Zeiten aus dem Vorjahr im Kopf hast, solltest du hier also genau hinschauen:

  • Rehböcke und Schmalrehe darfst du schon ab dem 16. April bejagen statt ab dem 1. Mai.
  • Steinmarder haben eine längere Jagdzeit. Adulte Steinmarder sind vom 1. August bis 28. Februar frei, junge schon ab dem 1. Juni. Bisher galt der 16. Oktober bis 28. Februar.
  • Dachse darfst du bis zum 31. Januar bejagen statt bis zum 31. Oktober. Junge Dachse sind schon ab dem 16. April frei.
  • Grau- und Kanadagänse haben bis zum 28. Februar Jagdzeit statt bis zum 15. Januar. Sitzende Junggänse dürfen zusätzlich im Juli bejagt werden.
  • Ringeltauben darfst du in festen Zeiträumen auch außerhalb ihrer Jagdzeit zur Schadensabwehr bejagen.
  • Nebelkrähen haben jetzt die gleiche Jagdzeit wie Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher.
  • Mink und Nutria darfst du jetzt auch in der Setzzeit bejagen.
  • Wolf und Goldschakal unterliegen jetzt dem bayerischen Jagdrecht, haben aber keine Jagdzeit.

Warum gilt in Bayern nur Landesrecht?

Die meisten Bundesländer regeln nur, wo sie von der Jagdzeitenverordnung des Bundes abweichen. Bayern macht es seit der Reform anders. Art. 33 BayJG erlaubt dem Wirtschaftsministerium, Tierarten und Jagdzeiten abweichend vom Bundesrecht festzulegen, und § 19 AVBayJG enthält deshalb eine vollständige Liste aller Arten mit Jagdzeit.

Für dich heißt das: Was in der Tabelle oben steht, gilt. Was dort nicht steht, hat in Bayern keine Jagdzeit und ist ganzjährig zu verschonen. Welche Arten überhaupt dem Jagdrecht unterliegen, regelt § 18 AVBayJG.

Rotte Wildschweine im verschneiten Fichtenwald
Schwarzwild hat in Bayern ganzjährig Jagdzeit. Führende Bachen bleiben trotzdem geschont.

Rehwild: Bockjagd ab 16. April

Rehböcke darfst du in Bayern vom 16. April bis 15. Oktober bejagen, Schmalrehe vom 16. April bis 15. Januar. Geißen (Ricken) und Kitze haben vom 1. September bis 15. Januar Jagdzeit.

Ebenfalls neu ist Art. 32a BayJG. Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer können beschließen, Rehwild ohne Abschussplan zu bejagen, und das der Jagdbehörde anzeigen. Dafür gelten Voraussetzungen, in verpachteten Revieren zum Beispiel ein jährlicher, dokumentierter Waldbegang. Ob das für dein Revier gilt, erfährst du beim Jagdvorstand oder bei der unteren Jagdbehörde.

Fuchs, Marder und Dachs

Füchse dürfen in Bayern ganzjährig bejagt werden, eine gesetzliche Schonzeit gibt es nicht. Füchsinnen, die noch Welpen versorgen, sind in der Aufzuchtzeit aber durch den Elterntierschutz geschützt (§ 22 Abs. 4 BJagdG). Der Bayerische Jagdverband empfiehlt außerdem, adulte Füchse von März bis Juni zu schonen. Das ist eine Empfehlung des Verbands, keine Schonzeit.

Adulte Steinmarder haben vom 1. August bis 28. Februar Jagdzeit, junge Steinmarder vom 1. Juni bis 28. Februar. Baummarder darfst du vom 16. Oktober bis 28. Februar bejagen, Iltisse, Hermeline und Mauswiesel vom 1. August bis 28. Februar.

Adulte Dachse sind vom 1. August bis 31. Januar frei, junge Dachse vom 16. April bis 31. Januar. Waschbären, Marderhunde, Minke und Nutrias darfst du ganzjährig bejagen, auch in der Setzzeit (§ 19 Abs. 3 AVBayJG).

Gänse, Tauben, Krähen und Graureiher

Grau- und Kanadagänse haben vom 1. August bis 28. Februar Jagdzeit. Sitzende junge Grau- und Kanadagänse darfst du zusätzlich vom 1. bis 31. Juli bejagen (§ 19 Abs. 2 Satz 3 AVBayJG). Bläss-, Saat- und Ringelgänse sind vom 1. November bis 15. Januar frei, Nilgänse ganzjährig und auch in der Brutzeit. Bei Rostgänsen darfst du adulte Vögel vom 1. September bis 28. Februar bejagen, junge ganzjährig.

Ringel- und Türkentauben haben vom 1. November bis 20. Februar Jagdzeit. Fallen Ringeltauben in Trupps von mindestens drei Tieren auf Ackerland, auf Neueinsaaten von Grünland oder in Baumschulen ein, darfst du sie zusätzlich zur Schadensabwehr bejagen: Alttauben vom 21. Februar bis 31. März und vom 20. August bis 31. Oktober, Jungtauben vom 21. Februar bis 31. Oktober (§ 19 Abs. 2 Satz 2 AVBayJG).

Eichelhäher, Elstern, Raben- und Nebelkrähen sind vom 16. Juli bis 14. März frei. Graureiher darfst du nur vom 16. September bis 31. Oktober bejagen und nur im Umkreis von 200 Metern um geschlossene Gewässer nach dem Fischereigesetz, etwa Fischteiche (§ 19 Abs. 2 Satz 1 AVBayJG).

Wolf, Goldschakal und Fischotter

Seit dem 1. April 2026 unterliegen Wolf und Goldschakal in Bayern dem Jagdrecht (§ 18 AVBayJG). Eine Jagdzeit haben beide nicht. Auf Wölfe darf nur gejagt werden, soweit und solange eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung das zulässt (§ 19 Abs. 5 AVBayJG). Wölfe und Goldschakale zu füttern ist verboten (Art. 43 BayJG).

Seit dem 2. April 2026 steht der Wolf außerdem im Bundesjagdgesetz. Die dort vorgesehene Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober gilt erst, wenn ein Managementplan vorliegt (§ 22d Abs. 2 BJagdG). Den gibt es in Bayern bisher nicht. Wer auf einen Wolf schießt, braucht eine Büchsenpatrone ab 6,5 Millimeter Kaliber mit mindestens 2.000 Joule Auftreffenergie auf 100 Meter (Art. 29 BayJG).

Auch der Fischotter hat keine reguläre Jagdzeit. Die Jagd ist nur erlaubt, soweit eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung das zulässt. Erlegt werden dürfen dann nur erkennbare Jungtiere oder lebend gefangene Otter, die eindeutig männlich sind oder weniger als 3,1 oder mehr als 8,5 Kilogramm wiegen. Alle anderen sind sofort und unversehrt freizulassen (§ 19 Abs. 4 AVBayJG).

Kormoran und Biber unterliegen in Bayern nicht dem Jagdrecht. Ihren Abschuss regelt die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), beim Biber nur durch Personen, die die untere Naturschutzbehörde dafür bestellt hat.

Welche Wildarten sind in Bayern ganzjährig geschont?

Alle Arten, die dem bayerischen Jagdrecht unterliegen, aber in § 19 AVBayJG keine Jagdzeit haben, sind ganzjährig zu verschonen (§ 22 Abs. 2 BJagdG). Dazu gehören Steinwild, Murmeltier, Schneehase, Wildkatze, Luchs, Elch und Wisent, außerdem Auer-, Birk-, Rackel- und Haselwild, Alpenschneehuhn, Wachtel, Säger, Haubentaucher, Großtrappe, Greifvögel, Falken und Kolkrabe. Auch Wolf, Goldschakal und Fischotter haben keine Jagdzeit.

Elterntierschutz gilt fast immer

Unabhängig von jeder Jagdzeit dürfen Elterntiere, die für die Aufzucht noch gebraucht werden, in der Setz- und Brutzeit nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG). Das gilt in Bayern auch für Schwarzwild und Füchse, obwohl beide ganzjährig Jagdzeit haben.

Ausgenommen sind nur Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Nilgans. Diese Arten darfst du nach § 19 Abs. 3 AVBayJG auch in der Setz- und Brutzeit bejagen.

Gerade als Jungjäger solltest du dir beim Ansprechen Zeit nehmen. Ein Stück, bei dem du dir nicht sicher bist, lässt du besser stehen. Wie du Rehwild sicher ansprichst, zeigen wir dir in unserem Ratgeber zur Altersbestimmung beim Rehbock.

Fähe mit einem Welpen am Waldrand
Füchse haben in Bayern ganzjährig Jagdzeit. Eine Fähe, die Welpen versorgt, ist in der Aufzuchtzeit trotzdem geschont.

Was droht bei Verstößen gegen die Schonzeit?

Wer Wild außerhalb der Jagdzeit nach § 19 AVBayJG erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Nr. 5a AVBayJG in Verbindung mit Art. 56 BayJG). Sie kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Deutlich ernster wird es bei Wild, das ganzjährig geschont ist, und bei Elterntieren. Das ist eine Straftat, für die bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen (§ 38 BJagdG). Diese Regeln solltest du also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Häufige Fragen zu den Jagdzeiten in Bayern

Hat der Fuchs in Bayern eine Schonzeit?
Nein. Füchse haben in Bayern ganzjährig Jagdzeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 9 AVBayJG). Elterntiere, die für die Aufzucht der Welpen gebraucht werden, sind in der Setzzeit aber geschont.
Wann ist Jagdzeit auf Dachse in Bayern?
Adulte Dachse darfst du vom 1. August bis 31. Januar bejagen, junge Dachse vom 16. April bis 31. Januar. Bis März 2026 endete die Jagdzeit schon am 31. Oktober.
Wann beginnt die Bockjagd in Bayern?
Am 16. April. Rehböcke haben in Bayern seit 2026 vom 16. April bis 15. Oktober Jagdzeit, Schmalrehe vom 16. April bis 15. Januar.
Hat Schwarzwild in Bayern eine Schonzeit?
Nein, Schwarzwild darfst du ganzjährig bejagen. Bachen, die noch Frischlinge führen, sind in der Setzzeit aber durch den Elterntierschutz geschützt.
Gibt es die Jagdzeiten für Bayern als PDF?
Ja. Über den Button an der Tabelle kannst du die aktuelle Übersicht für 2026/27 als PDF herunterladen und ausdrucken. Sie hat denselben Prüfstand wie diese Seite.

Du bereitest dich gerade auf die Jägerprüfung vor? Dann findest du in unserem Überblick zur Jägerprüfung in deinem Bundesland alles Wichtige zur Prüfung in Bayern.

Bilder: Unsplash

Quellen

Geschrieben von

Jagdlehrling Redaktion

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