Brandenburg kann wie alle Bundesländer eigene Jagdzeiten und ergänzende Regelungen zum Bundesjagdgesetzt (BJagdG) festlegen.

Die Jagdzeiten in Brandenburg sind für die zu bejagenden Wildarten in der Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzV) vom 2. April 1977 und in der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) vom 28.06.2019 festgelegt.

Vor allem beim Schalenwild (wie z.B. Rotwild, Damwild oder Rehwild) gibt es auch innerhalb der Wildart unterschiedliche Jagdzeiten.

Diese hängt im Wesentlichen davon ab, wie alt ein Stück Wild ist, ob es weiblich oder männlich ist. Ein weiterer Grund warum auch die Alters- und Geschlechtsbestimmung von Wild ein wesentlicher Teil der Jagdausbildung ist.

Für einige Tiere, wie z.B. für Wildkaninchen, Schwarzwild oder Raubwild wie Jung-Füchse, Waschbären, Marderhunde und den Mink gilt in Brandenburg zudem eine ganzjährige Jagdzeit. Auch Nutria und Bisam dürfen das ganze Jahr über bejagt werden.

ACHTUNG: Ausgenommen sind hier gemäß §22 Abs. 4 des BJG die Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere benötigt werden.

Jagdzeiten Brandenburg

Stand: 02/2023

Wildart Jagdzeit in Brandenburg
Rotwild
Kälber und Alttiere 01. August bis 15. Januar
Schmaltiere und Schmalspießer 16. April bis 15. Januar
Hirsche 01. August bis 15. Januar
Damwild
Kälber und Alttiere 01. August bis 15. Januar
Schmaltiere und Schmalspießer 16. April bis 15. Januar
Hirsche 01. August bis 15. Januar
Rehwild
Ricken & Kitze 01. August bis 15. Januar
Schmalrehe 16. April bis 15. Januar
Böcke 16. April bis 15. Januar
Muffelwild
Schafe, Widder und Lämmer 01. August bis 15. Januar
Jährlingswidder und Schmalschafe 16. April bis 15. Januar
Weiteres Schalenwild
Schwarzwild ganzjährig*
Hasenartige & Nagetiere
Feldhasen** 01. Oktober bis 31. Dezember
Wildkaninchen ganzjährig*
Nutria ganzjährig*
Bisam ganzjährig*
Raubwild
Steinmarder 01. September bis 31. Januar
Dachse 01. August bis 31. Januar
Füchse 01. Juli bis 31. Januar
"Jungfüchse" ganzjährig
Waschbären ganzjährig*
Marderhunde ganzjährig*
Mink ganzjährig*
Federwild
Fasane 01. Oktober bis 15. Januar
Rebhühner** 01. September bis 15. Dezember
Ringeltauben 01. November bis 20. Februar
Türkentauben 01. November bis 20. Februar
Graugänse** 01. August bis 31. Januar
Nilgänse 01. September bis 31. Januar
Bläss- und Kanadagänse** 16. September bis 31. Januar
Ringelgänse 01. November bis 15. Januar
Höckerschwäne 01. November bis 20. Februar
Stockenten 01. September bis 15. Januar
Tafel- und Krickenten 01. Oktober bis 15. Januar
Blässhühner 11. September bis 20. Februar
Lach-, Sturm-, Silber-, mantel- und Heringsmöwen 01. Oktober bis 10. Februar
Raben- und Nebelkrähen 01. Oktober bis 31. Dezember
Elstern 01. Oktober bis 31. Dezember

* siehe Elterntierschutz.

** aktuelle Ausnahmen beachten.

Jagdzeiten Brandenburg >> Tabelle zum Download (PDF)

Den Jagdzeiten Brandenburg nach, darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden.
Die Jagdzeiten Brandenburg können auch zeitliche Ausnahmen enthalten, so darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden.

Aktuelle Ausnahmen

Die Bundesländer können Ausnahmeregelungen zu den normalen Jagdzeiten festlegen. Häufig sind diese für einzelne Tierarten zeitlich befristet oder beziehen sich nur auf bestimmte Regionen.

Niederwild

Für bestimmte Niederwildarten gibt es in Brandenburg eine Empfehlung des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV Brandenburg) zur freiwilligen Einschränkung der jeweiligen Jagdzeit.

So sollte beim Feldhasen auf Gesellschaftsjagden verzichtet werden, wenn der Feldhasen-Besatz bei 20 oder weniger Hasen auf 100 ha liegt. Auch für Rebhühner wird empfohlen, diese von der Jagd zu verschonen, wenn kein ausreichender Besatz vorhanden ist

Graugänse

Graugänse dürfen während der Jagdzeit in der Zeit vom 1. September bis 31. Oktober sowie vom 16. Januar bis 31. Januar nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen bejagt werden.

Bläss- und Kanadagänse

Für Kanada- und Blässgänse gilt in den Zeiten vom 16. September bis 31. Oktober sowie vom 16. Januar bis 31. Januar, dass die Jagd nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen ausgeübt werden darf.

Die Jagd auf Blässgänse ist zudem nur mit Büchsenmunition zulässig.

Elterntiere bei der Aufzucht unabhängig von den Brandenburg Jagdzeiten bei der Jagd zu schonen.
Elterntiere bei der Aufzucht sind auch innerhalb der Brandenburg Jagdzeiten unbedingt bei der Jagd zu schonen.

Schonzeiten in Brandenburg

Wildtiere für die eine Schonzeit gilt, sind nicht zu bejagen. Alle Zeiten außerhalb der offiziellen Jagdzeiten in Brandenburg sind als Schonzeiten zu verstehen.

Da ein Verstoß gegen die Schonzeiten mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden kann, solltest die Jagdzeiten in deinem Bundesland kennen, bevor du auf die Jagd gehst. Solltest du ein Tier außerhalb der festgelegten Jagdzeiten bzw. innerhalb der Schonzeiten erlegen, kann dir für ein Schonzeitvergehen ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR drohen.

In Brandenburg sind aktuell Baummarder, Mauswiesel, Iltisse, Hermeline, Saatgänse und alle Enten (außer Stock-, Tafel- und Krickenten) ganzjährig von der Jagd zu verschonen.

Gemäß Bundesjagdgesetz §22 können die Länder aus besonderen Gründen, wie z.B. der Wildseuchenbekämpfung, allgemein zur Beseitigung kranken Wildes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden die Jagd- und Schonzeiten verändern.

Elterntierschutz

Unabhängig von den aktuellen Jagdzeiten und Ausnahmeregeln, gilt auch in Brandenburg, dass Elterntiere, die für die Aufzucht des Nachwuchses gebraucht werden in der Brut- und Setzzeit nicht bejagt werden dürfen!

ACHTUNG: Der Elterntierschutz ist insbesondere auch bei den Wildarten zu beachten, die ganzjährig bejagt werden dürfen. Dazu zählen derzeit in Brandenburg vor allem Wildkaninchen, Raubwild und Schwarzwild.

Das ist zum einen eine Frage der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, aber auch ein Verbot gemäß Bundesjagdgesetz §22. Ausnahmeregelungen sind aber auch hier möglich.

Fristen für das Aussetzen von Wild (zur Jagd)

In einigen Fälle wird für die Jagd Wild ausgesetzt. Besonders häufig werden Fasane für Niederwildjagden ausgesetzt.

Unabhängig von den geltenden Jagdzeiten ist es in Brandenburg verboten, in Jagdbezirken oder Teilen von Jagdbezirken die Jagd auf Fasane, Rebhühner und Wildenten im gleichen Jagdjahr auszuüben, in dem diese in diesen Jagdbezirken ausgesetzt wurden.

Als Aussetzen gilt nicht, wenn Wildtiere oder Gelege der Natur entnommen werden müssen, um sie aufzuziehen, gesund zu pflegen oder auszubrüten und sie anschließend wieder in die freie Wildbahn zu entlassen.

Bilder: Unsplash