Zuletzt aktualisiert: 9. Dezember 2023

Hessen kann wie alle Bundesländer eigene Jagdzeiten und ergänzende Regelungen zum Bundesjagdgesetzt (BJagdG) festlegen.

Die Jagdzeiten in Hessen sind für die zu bejagenden Wildarten im §3 der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) vom 15. Dezember 2015 in der letzten gültigen Aktualisierung vom 05.04.2020 festgelegt.

Vor allem beim Schalenwild (wie z.B. Rotwild, Damwild oder Rehwild) gibt es auch innerhalb der Wildart unterschiedliche Jagdzeiten.

Diese hängt im Wesentlichen davon ab, wie alt ein Stück Wild ist, ob es weiblich oder männlich ist. Ein weiterer Grund warum auch die Alters- und Geschlechtsbestimmung von Wild ein wesentlicher Teil der Jagdausbildung ist.

Für einige Tiere, wie z.B. für Wildkaninchen, Schwarzwild oder Raubwild wie Jung-Füchse, Jung-Dachse und junge Marderhunde gilt in Hessen zudem eine ganzjährige Jagdzeit.

ACHTUNG: Ausgenommen sind hier gemäß §22 Abs. 4 des BJG die Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere benötigt werden.

Jagdzeiten Hessen

Stand: 02/2023

Wildart Jagdzeit in Hessen
Rotwild
Kälber und Alttiere 01. August bis 31. Januar
Schmaltiere und Schmalspießer 01. April bis 31. Mai und 01. August bis 31. Januar
Hirsche 01. August bis 31. Januar
Dam- und Sikawild
Kälber 01. September bis 31. Januar
Schmaltiere und Schmalspießer 01. April bis 31. Mai und 01. August bis 31. Januar
Hirsche und Alttiere 01. September bis 31. Januar
Rehwild
Ricken & Kitze 01. September bis 31. Januar
Schmalrehe 01. April bis 31. Januar
Böcke 01. April bis 31. Januar
Muffelwild
Schafe, Widder und Lämmer 01. August bis 31. Januar
Jährlingswidder und Schmalschafe 01. April bis 31. Mai und 01. August bis 31. Januar
Weiteres Schalenwild
Schwarzwild ganzjährig*
Hasenartige & Nagetiere
Feldhasen** 01. Oktober bis 31. Dezember
Wildkaninchen ganzjährig*
Nutria 01. September bis 28. Februar
Raubwild
Steinmarder 16. Oktober bis 28. Februar
Dachse 01. August bis 31. Oktober
Füchse 15. August bis 28. Februar
"Jungfüchse" ganzjährig
Waschbären 01. August bis 28. Februar
"Jung-Waschbären" ganzjährig
Marderhunde 01. September bis 28. Februar
"Jung-Marderhunde" ganzjährig
Minke 01. September bis 28. Februar
Federwild
Fasanenhähne 01. Oktober bis 15. Januar
Rebhühner** 16. September bis 31. Oktober
Ringeltauben 01. November bis 15. Januar
juvenile Ringeltauben 01. November bis 20. Februar
Türkentauben 01. November bis 15. Januar
Grau- und Kanadagänse 01. August bis 31. Oktober
Nilgänse 01. September bis 15. Januar
Blässhühner** 01. Oktober bis 15. Januar
Stockenten 01. September bis 15. Januar
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen** 01. Oktober bis 15. Januar
Rabenkrähen 01. August bis 31. Dezember
Elstern 01. August bis 31. Dezember

* siehe Elterntierschutz.

** aktuelle Ausnahmen beachten.

Jagdzeiten Hessen >> Tabelle zum Download (PDF)

Die Jagdzeiten Hessen können auch zeitliche Ausnahmen enthalten, so darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden.
Die Jagdzeiten Hessen können auch zeitliche Ausnahmen enthalten, so darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden.

Aktuelle Ausnahmen

Die Bundesländer können Ausnahmeregelungen zu den normalen Jagdzeiten festlegen. Häufig sind diese für einzelne Tierarten zeitlich befristet oder beziehen sich nur auf bestimmte Regionen.

Niederwild

Für bestimmte Niederwildarten gibt es in Hessen eine Einschränkung zu den jeweiligen Jagdzeiten.

Für nicht abschussplanpflichtiges Niederwild, soll die Bejagung nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt. Zudem sollen die Aufgaben und Ziele nach § 1 des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigt werden.

Diese Regelung gilt in Hessen für Feldhasen, Stockenten, Rebhühner, Türkentauben, Blässhühner und Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen. Diese sind von der Jagd zu verschonen, wenn kein ausreichender Besatz vorhanden ist.

Graugänse

Graugänse dürfen in bestimmten Vogelschutzgebieten auf Stillgewässern und innerhalb einer Ruhezone von 70 Metern um den Stillgewässerrand nicht bejagt werden. Regelung nach Anlage 3b der Verordnung über die Natura 2000 – Gebiete in Hessen vom 16. Januar 2008 (GVBl. I. S. 30), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629, I 2011 S. 43)

Dazu zählen die nachfolgenden Vogelschuzgebiete:

  • Fuldaaue um Kassel
  • Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra
  • Amöneburger Becken
  • Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen
  • Wetterau
  • Inselrhein
  • Bong’sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer
  • Hessisches Ried mit Kühkopf-Knoblochsaue
  • Untere Gersprenzaue
  • Rheinauen bei Biblis und Groß-Rohrheim
  • Hessische Altneckarschlingen
  • Lampertheimer Altrhein
Elterntiere bei der Aufzucht unabhängig von den Hessen Jagdzeiten bei der Jagd zu schonen.
Elterntiere bei der Aufzucht sind auch innerhalb der Hessen Jagdzeiten unbedingt bei der Jagd zu schonen.

Schonzeiten in Hessen

Wildtiere für die eine Schonzeit gilt, sind nicht zu bejagen. Alle Zeiten außerhalb der offiziellen Jagdzeiten in Hessen sind als Schonzeiten zu verstehen.

Da ein Verstoß gegen die Schonzeiten mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden kann, solltest die Jagdzeiten in deinem Bundesland kennen, bevor du auf die Jagd gehst. Solltest du ein Tier außerhalb der festgelegten Jagdzeiten bzw. innerhalb der Schonzeiten erlegen, kann dir für ein Schonzeitvergehen ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR drohen.

In Hessen sind aktuell keine Jagdzeiten für Baummarder, Mauswiesel, Iltisse, Hermeline, Wildtruthähne und -hennen, Höckerschwäne, Bläss-, Saat-, und Ringelgänse und Waldschnepfen festgelegt.

Zudem dürfen bei den Wildenten nur Stockenten und bei den Fasanen nur Fasanenhähne (Fasanenhennen sind zu schonen) bejagt werden.

Gemäß Bundesjagdgesetz §22 können die Länder aus besonderen Gründen, wie z.B. der Wildseuchenbekämpfung, allgemein zur Beseitigung kranken Wildes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden die Jagd- und Schonzeiten verändern.


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Elterntierschutz

Unabhängig von den aktuellen Jagdzeiten und Ausnahmeregeln, gilt auch in Hessen, dass Elterntiere, die für die Aufzucht des Nachwuchses gebraucht werden in der Brut- und Setzzeit nicht bejagt werden dürfen!

ACHTUNG: Der Elterntierschutz ist insbesondere auch bei den Wildarten zu beachten, die ganzjährig bejagt werden dürfen. Dazu zählen derzeit in Hessen vor allem Wildkaninchen und Schwarzwild.

Das ist zum einen eine Frage der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, aber auch ein Verbot gemäß Bundesjagdgesetz §22. Ausnahmeregelungen sind aber auch hier möglich.

Bilder: Unsplash