Jagdzeiten Hessen 2026/27
| Wildart | Jagdzeit in Hessen |
|---|---|
| Schalenwild | |
| Rotwild: Hirsche und Alttiere | 1. August bis 31. Januar1 |
| Rotwild: Kälber | 1. August bis 31. Januar |
| Rotwild: Schmalspießer und Schmaltiere | 1. April bis 31. Mai und 1. August bis 31. Januar |
| Dam- und Sikawild: Hirsche und Alttiere | 1. September bis 31. Januar1 |
| Dam- und Sikawild: Kälber | 1. September bis 31. Januar |
| Dam- und Sikawild: Schmalspießer und Schmaltiere | 1. April bis 31. Mai und 1. August bis 31. Januar |
| Rehböcke | 1. April bis 31. Januar |
| Schmalrehe | 1. April bis 31. Januar |
| Ricken | 1. September bis 31. Januar1 |
| Rehkitze | 1. September bis 31. Januar |
| Muffelwild: Jährlingswidder und Schmalschafe | 1. April bis 31. Mai und 1. August bis 31. Januar |
| Muffelwild: Widder, Schafe und Lämmer | 1. August bis 31. Januar1 |
| Schwarzwild | ganzjährig1 |
| Chinesische Muntjaks | ganzjährig |
| Hasen und Kaninchen | |
| Feldhasen | 1. Oktober bis 31. Dezember2 |
| Wildkaninchen | ganzjährig1 |
| Raubwild | |
| Füchse | ganzjährig1 |
| Dachse | 1. August bis 31. Dezember |
| Jungdachse | 1. Juni bis 31. Dezember |
| Stein- und Baummarder | 16. Oktober bis 28. Februar1 |
| Iltisse, Hermeline und Mauswiesel | 1. August bis 28. Februar1 |
| Waschbären, Marderhunde und Minke | ganzjährig |
| Nutrias und Rote Nasenbären | ganzjährig |
| Wolf | 1. Juli bis 31. Oktober5 |
| Wolfshybriden | ganzjährig6 |
| Federwild | |
| Fasanenhähne | 1. Oktober bis 15. Januar1 |
| Rebhühner | 1. bis 31. Oktober3 |
| Ringeltauben | 1. November bis 10. Februar |
| Junge Ringeltauben | 1. Juli bis 10. Februar |
| Höckerschwäne | 1. November bis 31. Dezember |
| Graugänse | 1. August bis 15. Januar4 |
| Kanadagänse | 1. August bis 15. Januar |
| Rostgänse | 1. September bis 15. Januar |
| Junge Rostgänse | ganzjährig |
| Nilgänse | ganzjährig |
| Stockenten | 1. September bis 15. Januar2 |
| Blässhühner | 1. Oktober bis 15. Januar7 |
| Waldschnepfen | 16. Oktober bis 15. Januar1 |
| Rabenkrähen | 1. August bis 15. Februar |
| Elstern | 1. August bis 31. Januar |
| Heilige Ibisse und Schwarzkopf-Ruderenten | ganzjährig |
| Ganzjährig geschont | |
| Fasanenhennen | keine Jagdzeit |
| Wildtruthähne und Wildtruthennen | keine Jagdzeit |
| Türkentauben | keine Jagdzeit |
| Bläss-, Saat- und Ringelgänse | keine Jagdzeit |
| Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten | keine Jagdzeit |
| Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen | keine Jagdzeit |
| Goldschakal | keine Jagdzeit |
- Jagdzeit nach der Jagdzeitenverordnung des Bundes (JagdzeitV), weil Hessen für diese Art keine eigene Regelung trifft.
- Die Strecke soll sich bei ausreichendem Besatz im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegen (§ 2 Abs. 4 HJagdV).
- Nur in Jagdbezirken mit mehr als 3,0 Revierpaaren je 100 ha Offenland im Frühjahr und mehr als 250 Prozent Zuwachs zum 1. September. Strecke höchstens 15 Prozent des Herbstbesatzes, vorher Anzeige an die untere Jagdbehörde (§ 2 Abs. 5 HJagdV).
- In zwölf Vogelschutzgebieten auf Stillgewässern und in einer Ruhezone von 70 Metern um den Gewässerrand zu verschonen (§ 2 Abs. 3 HJagdV).
- Jagdzeit nach § 22d Abs. 2 BJagdG, nur nach dem Managementplan des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026: höchstens vier junge Wölfe, nur im Lahn-Dill-Kreis, Totfunde werden angerechnet. Vor jedem Abschuss prüfen, ob die Freigabe erfüllt ist. Jede Erlegung sofort melden.
- In Hessen abweichend von § 22f BJagdG ganzjährig jagdbar (§ 2 Abs. 1 HJagdV). Erlegte Wolfshybriden sind der oberen Jagdbehörde zu melden (§ 23a Abs. 3 HJagdG).
- Bei nicht ausreichendem Besatz von der Jagd zu verschonen (§ 2 Abs. 4 HJagdV).
Was ist 2026 in Hessen neu?
Hessen hat seine Jagdzeiten zum 1. April 2026 deutlich umgebaut. Grundlage ist die Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung vom 3. März 2026. Wenn du noch die Tabelle aus dem Vorjahr im Kopf hast, solltest du hier also genau hinschauen. Die wichtigsten Änderungen:
- Füchse darfst du jetzt ganzjährig bejagen. Hessen hat seine eigene Jagdzeit gestrichen, es gilt die Bundesregel. Bisher galt der 15. August bis 28. Februar, nur Jungfüchse waren ganzjährig frei.
- Waschbären, Marderhunde, Minke und Nutrias sind jetzt ganzjährig frei. Bisher hatten sie eine Schonzeit im Frühjahr und Sommer.
- Dachse haben jetzt vom 1. August bis 31. Dezember Jagdzeit, Jungdachse schon ab dem 1. Juni. Bisher endete die Jagdzeit am 31. Oktober.
- Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel sind nicht mehr ganzjährig geschont. Es gelten jetzt die Bundeszeiten.
- Grau- und Kanadagänse haben jetzt vom 1. August bis 15. Januar Jagdzeit statt nur bis 31. Oktober. Neu dazu kommt die Rostgans mit einer Jagdzeit vom 1. September bis 15. Januar, Jungvögel ganzjährig.
- Nilgänse sind jetzt ganzjährig frei.
- Höckerschwäne haben erstmals eine Jagdzeit, vom 1. November bis 31. Dezember. Waldschnepfen sind nicht mehr geschont, es gilt die Bundeszeit.
- Ringeltauben haben jetzt vom 1. November bis 10. Februar Jagdzeit, junge Ringeltauben schon ab dem 1. Juli.
- Rabenkrähen darfst du bis 15. Februar bejagen, Elstern bis 31. Januar. Rebhühner nur noch im Oktober.
- Neu im Jagdrecht sind Chinesischer Muntjak, Roter Nasenbär, Heiliger Ibis und Schwarzkopf-Ruderente, alle ganzjährig frei. Der Goldschakal ist jetzt ebenfalls jagdbar, hat aber keine Jagdzeit.
Mit dem Gesetz vom 20. Mai 2026 hat Hessen außerdem den Wolf aus der eigenen Verordnung gestrichen, weil er jetzt im Bundesjagdgesetz steht.
Was regelt Hessen, was der Bund?
In Hessen gelten zwei Regelwerke nebeneinander. Grundlage ist die Jagdzeitenverordnung des Bundes. § 2 Abs. 2 HJagdV weicht davon für einzelne Arten ab und streicht für andere die Jagdzeit ganz. § 2 Abs. 1 HJagdV regelt die Arten, die nur nach hessischem Recht jagdbar sind, etwa Waschbär, Nutria und Nilgans.
Für alle Arten, die Hessen nicht ausdrücklich regelt, bleibt es bei den Bundeszeiten. Das betrifft zum Beispiel Schwarzwild, Fuchs, Wildkaninchen, Ricken, Rothirsche, Fasanenhähne und Waldschnepfen. In der Tabelle oben haben wir diese Zeilen mit der Fußnote 1 gekennzeichnet.

Rehwild: Bock und Schmalreh ab April
Rehböcke und Schmalrehe darfst du in Hessen durchgehend vom 1. April bis 31. Januar bejagen. Ricken und Kitze sind vom 1. September bis 31. Januar frei.
Gerade im April verlangt das sauberes Ansprechen, denn viele Böcke stehen dann noch im Bast. Wie du Rehwild sicher ansprichst, zeigen wir dir in unserem Ratgeber zur Altersbestimmung beim Rehbock.
Niederwild nur bei ausreichendem Besatz
Für Feldhasen, Stockenten und anderes Niederwild ohne Abschussplan gilt in Hessen eine Sollvorschrift: Die Strecke soll sich bei ausreichendem Besatz im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegen (§ 2 Abs. 4 HJagdV). Blässhühner sind ganz zu verschonen, wenn kein ausreichender Besatz da ist.
Für Rebhühner sind die Regeln noch strenger. Du darfst sie nur in Jagdbezirken bejagen, in denen im Frühjahr mehr als 3,0 Paare je 100 Hektar Offenland vorkommen und der Zuwachs bis zum 1. September über 250 Prozent liegt. Die Strecke darf höchstens 15 Prozent des Herbstbesatzes betragen, und du musst die geplante Bejagung vorher der unteren Jagdbehörde anzeigen (§ 2 Abs. 5 HJagdV). In vielen Revieren heißt das in der Praxis: Rebhühner bleiben geschont.
Für die invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria und Nilgans gilt die Zuwachsregel ausdrücklich nicht.
Graugänse in Vogelschutzgebieten
Graugänse haben in Hessen vom 1. August bis 15. Januar Jagdzeit. In zwölf Vogelschutzgebieten sind sie aber auf Stillgewässern und in einer Ruhezone von 70 Metern um den Gewässerrand zu verschonen (§ 2 Abs. 3 HJagdV). Dazu gehören unter anderem die Fuldaaue um Kassel, das Amöneburger Becken, die Wetterau, der Inselrhein und das Hessische Ried mit Kühkopf-Knoblochsaue. Die vollständige Liste findest du direkt in der Verordnung.
Bläss-, Saat- und Ringelgänse haben in Hessen keine Jagdzeit. Ein sicheres Ansprechen ist bei gemischten Trupps also Pflicht.
Wolf und Wolfshybrid
Seit dem 2. April 2026 steht der Wolf im Bundesjagdgesetz. Nach § 22d Abs. 2 BJagdG darf er vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden, aber nur, wenn die Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufgestellt hat, und nur nach dessen Vorgaben.
Für Hessen hat das Regierungspräsidium Kassel diesen Plan am 30. Juni 2026 erlassen. Freigegeben sind im Jagdjahr 2026/27 höchstens vier junge Wölfe, und zwar ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis. Tot gefundene Wölfe werden angerechnet, zum Zeitpunkt der Festsetzung waren es schon zwei. Vor jedem Abschuss musst du auf der Seite des Regierungspräsidiums prüfen, ob die Freigabe schon erfüllt ist. Jeder erlegte oder tot gefundene Wolf ist sofort zu melden.
Wolfshybriden sind in Hessen ganzjährig jagdbar (§ 2 Abs. 1 HJagdV). Hessen weicht damit vom Bund ab, nach dem sie nur auf Anordnung der Behörde zu erlegen sind. Auch einen erlegten Wolfshybriden musst du der oberen Jagdbehörde melden (§ 23a Abs. 3 HJagdG). Weil ein Hybrid im Revier kaum sicher von einem Wolf zu unterscheiden ist, gilt hier: lieber nicht schießen als einen Wolf erlegen.
Welche Wildarten sind in Hessen ganzjährig geschont?
Nach § 2 HJagdV haben diese Arten keine Jagdzeit: Fasanenhennen, Wildtruthähne und Wildtruthennen, Türkentauben, Bläss-, Saat- und Ringelgänse, Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten, alle Möwen sowie der Goldschakal.
Dazu kommt jedes Wild, für das weder Hessen noch der Bund eine Jagdzeit festsetzt (§ 22 Abs. 2 BJagdG). Dazu gehören zum Beispiel Wildkatze, Luchs, Fischotter, Graureiher und alle Greifvögel.
Elterntierschutz gilt immer
Unabhängig von jeder Jagdzeit dürfen Elterntiere, die für die Aufzucht noch gebraucht werden, in der Setz- und Brutzeit nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG). In Hessen ist das besonders wichtig, weil seit April 2026 viele Arten ganzjährig frei sind: Schwarzwild, Fuchs, Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Nilgans.
Gerade als Jungjäger solltest du dir beim Ansprechen Zeit nehmen. Eine führende Fähe oder Bache lässt du stehen, auch wenn die Art ganzjährig Jagdzeit hat.

Was droht bei Verstößen gegen die Schonzeit?
Wer Wild in der Schonzeit erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 39 BJagdG).
Deutlich ernster wird es bei Wild, das ganzjährig geschont ist, und bei Elterntieren. Das ist eine Straftat, für die bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen (§ 38 BJagdG). Diese Regeln solltest du also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Häufige Fragen zu den Jagdzeiten in Hessen
Hat der Fuchs in Hessen eine Schonzeit?
Wann ist Jagdzeit auf Waschbären in Hessen?
Wann beginnt die Bockjagd in Hessen?
Wann ist Jagdzeit auf Rotwild in Hessen?
Wann ist Jagdzeit auf Dachse in Hessen?
Wie lange gilt die Hessische Jagdverordnung?
Du bereitest dich gerade auf die Jägerprüfung vor? Dann findest du in unserem Überblick zur Jägerprüfung in deinem Bundesland alles Wichtige zur Prüfung in Hessen.
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Quellen
- Hessische Jagdverordnung (HJagdV) vom 24. Oktober 2022, § 2, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2026 (GVBl. 2026 Nr. 32), rv.hessenrecht.hessen.de
- Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung vom 3. März 2026, GVBl. 2026 Nr. 14 (neue Jagdzeiten ab 1. April 2026)
- Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes und des Hessischen Jagdgesetzes vom 20. Mai 2026, GVBl. 2026 Nr. 32
- Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026
- Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes (JagdzeitV), § 1, gesetze-im-internet.de
- Bundesjagdgesetz (BJagdG), §§ 22, 22d, 22f, 38 und 39, gesetze-im-internet.de
- Landesjagdverband Hessen, Jagd- und Schonzeiten
