Zuletzt aktualisiert: 1. März 2023
Die Jagdzeiten in Schleswig-Holstein sind für die einzelnen Wildarten in der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten
vom 6. März 2019 aufgeführt.
Auch innerhalb der jeweiligen Wildarten gibt es häufig unterschiedliche Jagdzeiten, je nachdem wie alt ein Stück Wild ist und ob es weiblich oder männlich ist. Dementsprechend ist in allen Bundesländern die Alters- und Geschlechtsbestimmung von Wild ein wichtiger Teil der Jagdausbildung und der Jägerprüfung.
Einige Wildarten sind in Schleswig-Holstein tatsächlich ganzjährig geschont, unter anderem Rebhühner, Blässhühner, Nebelkrähen oder Elstern.
Jagdzeiten Schleswig-Holstein
Stand: 12/2022
Wildart | Jagdzeit in Schleswig-Holstein |
Rotwild | |
Kälber | 1. August bis 31. Januar |
Schmaltiere | 1. Mai bis 31. Mai und 1. August bis 31. Januar |
Schmalspießer | 1. Mai bis 31. Januar |
Hirsche und Alttiere | 1. August bis 31. Januar |
Dam- und Sikawild | |
Kälber | 1. September bis 31. Januar |
Schmaltiere | 1. Mai bis 31. Mai und 1. September bis 31. Januar |
Schmalspießer | 1. Mai bis 31. Januar |
Hirsche und Alttiere | 1. September bis 31. Januar |
Rehwild | |
Kitze und Ricken | 1. September bis 31. Januar |
Schmalrehe | 1. Mai bis 31. Mai und 1. September bis 31. Januar |
Böcke | 1. Mai bis 31. Januar |
Weiteres Schalenwild | |
Muffelwild | 01. August bis 31. Januar |
Schwarzwild | ganzjährig |
Hasenartige & Nagetiere | |
Feldhasen | 01. Oktober bis 31. Dezember |
Wildkaninchen* | 01. Oktober bis 15. Februar |
Nutria | 01. August bis 28. Februar |
Raubwild | |
Steinmarder | 16. Oktober bis 28. Februar |
Baummarder | 16. Oktober bis 28. Februar |
Iltisse | 16. Oktober bis 28. Februar |
Hermeline | 16. Oktober bis 28. Februar |
Mauswiesel | 16. Oktober bis 28. Februar |
Dachse | 01. August bis 31. Januar |
Füchse* | 01. Juli bis 28. Februar |
Füchse ("Jungfüchse") | ganzjährig |
Minke | ganzjährig |
Waschbären | ganzjährig |
Marderhunde | ganzjährig |
Federwild | |
Fasanenhähne | 01. Oktober bis 15. Januar |
Ringeltauben | 01. November bis 31. Januar |
Graugänse* | 01. August bis 31. Januar |
Nil- und Kanadagänse | 01. August bis 15. Januar |
Nonnengänse* | 01. Oktober bis 15. Januar |
Stockenten | 01. September bis 15. Januar |
Pfeifenten* | 01. Oktober bis 15. Januar |
Krick- und Reiherenten | 01. Oktober bis 15. Januar |
Rabenkrähen | 01. August bis 20. Februar |
* aktuelle Ausnahmen beachten.
Jagdzeiten Schleswig Holstein >> Tabelle zum Download (PDF)
Aktuelle Ausnahmen
Die Bundesländer können Ausnahmeregelungen zu den normalen Jagdzeiten festlegen. So gibt es für einige Tierarten in bestimmten Regionen Schleswig-Holsteins Ausnahmen innerhalb der oben aufgeführten Jagdzeiten.

Wildkaninchen & Füchse
Abweichen von den oben genannten Jagdzeiten dürfen Wildkaninchen und Füchse in bestimmten Gebieten zur Gewährleistung der Deichsicherheit und zum Schutz von Küstenvögeln ganzjährig bejagt werden.
Zu diesen Gebieten zählen der Bereich der Deichkörper, Warften oder sonstiger Erhöhungen außerhalb der Seedeiche.
Graugänse
Die Jagdzeit für Graugänse dauert offiziell vom 01. August bis 31. Januar.
Allerdings darf die Jagd in der Zeit vom 1. September bis 31. Oktober und vom 16. Januar bis 31. Januar nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen ausgeübt werden.
Nonnengänse
Die Jagd auf Nonnengänse darf nur innerhalb der folgenden Gebiete bzw. Kreise und außerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten ausgeübt werden:
- Kreis Nordfriesland
- Kreis Dithmarschen
- Kreis Pinneberg
- Kreis Steinburg
Zudem darf die Jagd innerhalb der Jagdzeiten nur zur Vergrämung und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein und die erlegten Nonnengänse sind in der Wildnachweisung gesondert zu erfassen. (Quelle: Landesverordnung Schleswig-Holstein)
Pfeifenten
Pfeifenten dürfen nur in den folgenden Gebieten bejagt werden und nur zur Abwehr erheblicher Schäden auf gefährdeten Ackerkulturen. Dann darf auch zur Nachtzeit gejagt werden.
- Kreis Nordfriesland
- Kreis Dithmarschen
- Kreis Pinneberg
- Kreis Steinburg
- Insel Fehmarn

Schonzeiten in Schleswig-Holstein
Wildtiere für die eine Schonzeit gilt, dürfen nicht bejagt werden!
Zudem sind alle Zeiten außerhalb der offiziellen Jagdzeiten Schleswig-Holstein Schonzeiten. Und ein Verstoß gegen die Schonzeiten kann mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden.
Du solltest die Jagdzeiten in deinem Bundesland also kennen, bevor du auf die Jagd gehst. Solltest du ein Tier außerhalb der festgelegten Jagdzeiten oder innerhalb der Schonzeiten erlegen, kann dir ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR drohen.
Gemäß Bundesjagdgesetz §22 können die Länder aus besonderen Gründen, wie z.B. der Wildseuchenbekämpfung, allgemein zur Beseitigung kranken Wildes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden die Jagd- und Schonzeiten verändern.
Aktuell gelten in Schleswig-Holstein für die folgenden Tierarten ganzjährige Schonzeiten:
- Rebhühner
- Fasanenhennen
- Türkentauben
- Höckerschwäne
- Bläss-, Saat- und Ringelgänse
- Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und Trauerenten
- Blässhühner
- Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen
- Nebelkrähen
- Elstern
Elterntierschutz
Unabhängig von den aktuellen Jagdzeiten gilt auch in Schleswig-Holstein, dass Elterntiere, die für die Aufzucht des Nachwuchses gebraucht werden in der Brut- und Setzzeit nicht bejagt werden dürfen!
Das ist zum einen eine Frage der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, aber auch ein Verbot gemäß Bundesjagdgesetz §22. Ausnahmeregelungen sind aus besonderen Gründen auch hier in manchen Bundesländern möglich.
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