Du willst Jäger werden und fragst dich, ob du die Voraussetzungen erfüllst? Dann bist du hier genau richtig. Es gibt tatsächlich einige formale Hürden, und nicht alle davon sind offensichtlich.
Streng genommen musst du zwei Stufen nehmen. Zuerst legst du die Jägerprüfung ab. Wer dazu zugelassen wird, regelt jedes Bundesland selbst. Danach beantragst du den Jagdschein bei deiner unteren Jagdbehörde, und dafür gelten bundesweit dieselben Regeln aus dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz.
Einiges wird aber schon bei der Anmeldung zur Prüfung abgefragt, zum Beispiel dein Alter, ein Führungszeugnis und je nach Bundesland der Nachweis über einen Jagdkurs. Wir haben dir alle Voraussetzungen der Reihe nach zusammengestellt. Und falls du noch überlegst, ob die Jagd überhaupt etwas für dich ist: Hier findest du 6 gute Gründe, Jäger zu werden.
1. Eine bestandene Jägerprüfung
Die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung ist die Grundvoraussetzung für deinen ersten Jagdschein (§ 15 Abs. 5 BJagdG). Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung. Ein schlechtes Ergebnis beim Schießen kannst du übrigens nicht mit guten Leistungen in den anderen Teilen ausgleichen.
Jagdrecht ist Ländersache, deshalb hat jedes Bundesland seine eigene Prüfungsordnung. Die bestandene Prüfung gilt aber in ganz Deutschland. Das Zeugnis reichst du später mit deinem Antrag auf den Jagdschein ein. Wie die Prüfung in deinem Bundesland abläuft, haben wir dir im Beitrag Die Jägerprüfung in deinem Bundesland zusammengestellt.
2. Ist ein Jagdkurs Pflicht?
In den meisten Bundesländern ja. Ohne Nachweis über eine jagdliche Ausbildung wirst du dort gar nicht erst zur Prüfung zugelassen. Wie viele Stunden Theorie, Praxis und Schießausbildung verlangt werden, unterscheidet sich von Land zu Land.
Ohne Pflichtlehrgang kannst du dich derzeit in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zur Prüfung anmelden. In NRW brauchst du dafür aber trotzdem zwei Nachweise: einen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe und einen über die Schulung zur „Kundigen Person“ für die Untersuchung von erlegtem Wild.
Wichtig für Niedersachsen: Bis Juni 2026 ging es auch dort ohne Kurs. Mit der Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes ist die jagdliche Ausbildung jetzt Pflicht. Wie umfangreich sie sein muss, regelt eine Verordnung, die noch aussteht. Hier also genau hinschauen, bevor du dich anmeldest!
Auch wenn es ohne Kurs erlaubt ist, empfehlen wir dir eine Ausbildung. Der Lernstoff ist umfangreich, und vor allem die Waffenhandhabung und das Schießen lernst du nicht aus Büchern. Was die verschiedenen Ausbildungsmodelle kosten, findest du in der Übersicht Alle Jagdschein Kosten. Wenn du dich selbst vorbereitest, helfen dir diese 5 Hilfsmittel für die Jagdschein Vorbereitung.
3. Mindestalter
Zur Jägerprüfung wirst du in den meisten Bundesländern schon mit 15 Jahren zugelassen. Zu welchem Stichtag du 15 sein musst (Anmeldung, Meldeschluss oder Prüfungsbeginn), regelt die Prüfungsordnung deines Landes. Den Jagdschein selbst bekommst du frühestens mit 16 Jahren (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG). Wer mit 15 die Prüfung besteht, wartet also bis zum 16. Geburtstag.
Bis 18 gibt es nur den Jugendjagdschein (§ 16 BJagdG). Mit ihm darfst du nur in Begleitung jagen, und zwar mit deinem Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Beide müssen jagdlich erfahren sein. An Gesellschaftsjagden darfst du nicht teilnehmen, und eigene Waffen darfst du noch nicht erwerben (§ 13 Abs. 7 WaffG). Welche Jagdscheine es gibt und wie lange sie gelten, erklären wir dir im Beitrag Jagdscheinarten.
4. Zuverlässigkeit
Mit dem Jahresjagdschein darfst du Langwaffen erwerben und auf der Jagd führen. Deshalb will der Gesetzgeber genau wissen, wem er diese Berechtigung gibt. Die Jagdbehörde prüft deine Zuverlässigkeit nicht allein, sondern holt eine Auskunft der Waffenbehörde ein (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG). Diese fragt unter anderem das Bundeszentralregister, die Polizei und den Verfassungsschutz ab (§ 5 Abs. 5 WaffG).
Nicht zuverlässig ist nach § 17 Abs. 3 BJagdG, bei wem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
- Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird,
- mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgeht oder sie nicht sorgfältig verwahrt,
- Waffen oder Munition an Personen überlässt, die dazu nicht berechtigt sind.
In der Regel nicht zuverlässig sind außerdem Personen, die in den letzten fünf Jahren rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden (oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe). Das gilt für Verbrechen, für vorsätzliche Taten im Zusammenhang mit Waffen und für Straftaten gegen Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz-, Waffen- oder Sprengstoffrecht (§ 17 Abs. 4 BJagdG). Bei schweren Straftaten verlangt das Waffengesetz sogar zehn Jahre Abstand (§ 5 Abs. 1 WaffG). Auch wer in einer verbotenen Vereinigung oder einer verfassungsfeindlichen Gruppe aktiv war, gilt in der Regel nicht als zuverlässig (§ 5 Abs. 2 WaffG).
Ein sauberes Führungszeugnis ist also Pflicht. Mehrere Bundesländer, zum Beispiel NRW, verlangen es schon bei der Anmeldung zur Prüfung. Und die Zuverlässigkeit bleibt dein ganzes Jägerleben wichtig, denn fällt sie später weg, entzieht dir die Behörde den Jagdschein wieder.
5. Persönliche und körperliche Eignung
Neben der Zuverlässigkeit prüft die Behörde, ob du persönlich und körperlich geeignet bist (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG, § 6 WaffG). Nicht geeignet ist zum Beispiel, wer geschäftsunfähig ist, von Alkohol oder anderen Rauschmitteln abhängig ist oder wegen seiner Verfassung nicht sicher mit Waffen umgehen kann.
Gemeint sind bei der körperlichen Eignung tatsächlich starke Einschränkungen, die eine sichere Jagd mit der Waffe unmöglich machen. So kann etwa eine starke Sehbehinderung dazu führen, dass die Behörde den Jagdschein versagt. Ein ärztliches Attest musst du nicht standardmäßig einreichen. Die Behörde kann es aber verlangen, wenn sie begründete Zweifel hat (§ 17 Abs. 6 BJagdG).
Eine gute Nachricht für junge Jagdschüler: Wer unter 25 Jahren zum ersten Mal eine Erlaubnis für eine Schusswaffe beantragt, muss grundsätzlich ein ärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen (§ 6 Abs. 3 WaffG). Für Jäger gilt diese Pflicht nicht (§ 13 Abs. 2 WaffG).

6. Jagdhaftpflichtversicherung
Ohne Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung gibt es keinen Jagdschein. Das Gesetz verlangt mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG). Den Nachweis bekommst du direkt von deiner Versicherung, wenn du den Vertrag abschließt.
Diese Mindestsummen sind allerdings sehr niedrig. Ein einziger schwerer Personenschaden kann ein Vielfaches kosten, und was die Versicherung nicht trägt, zahlst du selbst. Die meisten Tarife bieten deshalb deutlich höhere Deckungssummen, oft für nur wenige Euro mehr im Jahr. Achte außerdem darauf, dass die Versicherung so lange läuft wie dein Jagdschein, also bis zum Ende des Jagdjahres am 31. März. Erlischt sie vorher, wird auch dein Jagdschein ungültig.
Einen ersten Überblick über Leistungen und Beiträge findest du in unserem Vergleich der Jagdhaftpflichtversicherungen.
7. Wohnsitz und Staatsangehörigkeit
Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig: Du musst nicht deutscher Staatsbürger sein, um einen Jagdschein zu bekommen. Das Bundesjagdgesetz erlaubt der Behörde zwar, den Jagdschein zu versagen, wenn du nicht Deutscher bist oder noch nicht seit drei Jahren ununterbrochen in Deutschland wohnst (§ 17 Abs. 2 BJagdG). Das ist aber eine Kann-Vorschrift. Die Behörde entscheidet im Einzelfall und muss nicht ablehnen.
Wenn du nicht seit Jahren in Deutschland lebst, sprich am besten vorab mit deiner unteren Jagdbehörde. Dort erfährst du, welche Unterlagen sie zusätzlich sehen möchte.
So beantragst du den Jagdschein
Hast du die Prüfung bestanden, stellst du den Antrag bei der unteren Jagdbehörde an deinem Wohnsitz. Das ist in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt. In der Regel brauchst du dafür
- das Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung,
- den Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung,
- ein Passfoto und deinen Personalausweis.
Welche Unterlagen deine Behörde genau sehen will, steht meist auf ihrer Website. Danach holt sie die Auskünfte zu Zuverlässigkeit und Eignung ein. Plane dafür erfahrungsgemäß einige Wochen ein. Du kannst wählen zwischen einem Jahresjagdschein für ein bis drei Jagdjahre (er endet immer am 31. März) und einem Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Der Jagdschein gilt in ganz Deutschland. Neben der Gebühr verlangen die meisten Bundesländer eine Jagdabgabe. Was dabei auf dich zukommt, steht in der Übersicht Alle Jagdschein Kosten.
Das sind die Voraussetzungen für den Jagdschein in Deutschland. Sie wirken auf den ersten Blick streng, aber mit einer guten Ausbildung und einem sauberen Führungszeugnis sind sie für die allermeisten gut zu erfüllen.
Waidmannsheil und viel Erfolg!
Häufige Fragen
Ab wann darf man den Jagdschein machen?
Kann man den Jagdschein ohne Jagdkurs machen?
Brauche ich ein Führungszeugnis für den Jagdschein?
Können Ausländer einen deutschen Jagdschein bekommen?
Brauche ich ein ärztliches Attest?
Wie lange ist der Jagdschein gültig?
Quellen
- Bundesjagdgesetz (BJagdG), §§ 15, 16 und 17, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.10.2026
- Waffengesetz (WaffG), §§ 5, 6 und 13, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.10.2026
- Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung NRW (DVO LJG-NRW) vom 09.12.2025, § 4
- Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes, Landtagsbeschluss vom 23.06.2026
- Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO), § 13
