Zuletzt aktualisiert: 16. März 2023
Thüringen kann wie alle Bundesländer eigene Jagdzeiten und ergänzende Regelungen zum Bundesjagdgesetzt (BJagdG) festlegen.
Die Jagdzeiten in Thüringen sind für die zu bejagenden Wildarten im §2 der Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) vom 08. Juni 1999 und dem Thüringer Jagdgesetz (ThJG) vom 28. Juni 2006 festgelegt.
Vor allem beim Schalenwild (wie z.B. Rotwild, Damwild oder Rehwild) gibt es auch innerhalb der Wildart unterschiedliche Jagdzeiten.
Diese hängt im Wesentlichen davon ab, wie alt ein Stück Wild ist, ob es weiblich oder männlich ist. Ein weiterer Grund warum auch die Alters- und Geschlechtsbestimmung von Wild ein wesentlicher Teil der Jagdausbildung ist.
Für einige Tiere, wie z.B. für Fuchs und Schwarzwild oder Raubwild wie dem Fuchs oder Dachs gilt in Thüringen zudem eine ganzjährige Jagdzeit.
ACHTUNG: Ausgenommen sind hier die Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere benötigt werden.
Jagdzeiten Thüringen
Stand: 01/2023
Wildart | Jagdzeit in Thüringen |
Rotwild | |
Kälber und Alttiere | 01. August bis 15. Januar |
Schmaltiere und 1-jährige Hirsche | 16. Juni bis 15. Januar |
Hirsche (2-jährig und älter) | 01. August bis 15. Januar |
Damwild | |
Kälber | 01. September bis 15. Januar |
Schmaltiere und Schmalspießer | 01. September bis 15. Januar |
Hirsche und Alttiere | 01. September bis 15. Januar |
Rehwild | |
Ricken & Kitze | 01. September bis 15. Januar |
Schmalrehe | 01. April bis 15. Januar* |
Böcke | 01. April bis 15. Oktober* |
Muffelwild | |
Schafe und Lämmer | 01. August bis 15. Januar |
Widder | 01. August bis 31. März |
Weiteres Schalenwild | |
Schwarzwild* | ganzjährig |
Hasenartige & Nagetiere | |
Feldhasen | 01. Oktober bis 31. Dezember |
Wildkaninchen | ganzjährig** |
Nutria | ganzjährig** |
Raubwild | |
Steinmarder | 16. Oktober bis 28. Februar |
Iltisse | 01. September bis 28. Februar |
Hermeline | 01. September bis 28. Februar |
Dachse | 01. August bis 15. Januar |
Füchse | ganzjährig** |
Waschbären | ganzjährig** |
Marderhunde | ganzjährig** |
Minke | ganzjährig** |
Federwild | |
Fasanenhähne | 01. Oktober bis 31. Dezember |
Rebhühner | 01. Oktober bis 30. November |
Ringeltauben | 01. November bis 20. Februar |
Türkentauben | 01. November bis 20. Februar |
Bläss- und Saatgänse | 01. November bis 15. Januar |
Nilgänse | ganzjährig** |
Blässhühner | 11. September bis 20. Februar |
Stockenten | 01. September bis 15. Januar |
Waldschnepfen | 16. Oktober bis 15. Januar |
Lachmöwen | 01. Oktober bis 10. Februar |
Rabenkrähen | 01. August bis 15. Februar |
Elstern | 01. August bis 15. Februar |
Graureiher* | 01. August bis 31. Januar |
Kormorane* | 16. August bis 15. März |
* aktuelle Ausnahmen beachten.
** siehe Elterntierschutz.
Jagdzeiten Thüringen >> Tabelle zum Download (PDF)

Aktuelle Ausnahmen
Die Bundesländer können Ausnahmeregelungen zu den normalen Jagdzeiten festlegen. Häufig sind diese für einzelne Tierarten zeitlich befristet oder beziehen sich nur auf bestimmte Regionen.
Rehwild
Für Böcke gibt es in Thüringen eine erweiternde Ausnahme in den Jagdzeiten. So dürfen Böcke bei Gesellschaftsjagden auch über die normale Jagdzeit (die bis zum 15. Oktober geht) bis zum 15. Januar bejagt werden.
Die Jagdzeit für Böcke bei Gesellschaftsjagden gilt somit vom 16. Oktober bis 15. Januar.
Gemäß der Thüringer Verordnung (ThürVSRVO) über die Verkürzung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe vom 10. März 2022 dürfen Böcke und Schmalrehe zur Vermeidung von Wildschäden, insbesondere in geschädigten und waldumbaunotwendigen Waldgebieten ab dem 01. April bejagt werden.
Ohne diese Ausnahmeregelung startet die Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe erst ab dem 01. Mai. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 31. März 2027.
Graureiher
In Thüringen dürfen Graureiher gemäß §33a des ThJG nur im Umkreis von bis zu 100 Metern um Gewässer und aufgrund schwerer Schädigung der Landeskultur bejagt werden.
Kormorane
Für den Kormoran gilt eine ähnliche Regelung wie für den Graureiher. Gemäß Thüringer Kormoranverordnung (ThürKormVO) vom 09. Dezember 2008 dürfen Kormorane nur zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt getötet werden.
Neben den sonstigen Regelungen zur Jagd am Wasser (bleifreie Munition) und dem Nachtjagdverbot (§ 19 BJG – Sachliche Verbote) dürfen Kormorane nur in einem Umkreis von 250 Metern um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer und um Fließgewässer bejagt werden.

Schonzeiten in Thüringen
Wildtiere für die eine Schonzeit gilt, sind nicht zu bejagen. Alle Zeiten außerhalb der offiziellen Jagdzeiten in Thüringen sind als Schonzeiten zu verstehen.
Da ein Verstoß gegen die Schonzeiten mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden kann, solltest die Jagdzeiten in deinem Bundesland kennen, bevor du auf die Jagd gehst. Solltest du ein Tier außerhalb der festgelegten Jagdzeiten bzw. innerhalb der Schonzeiten erlegen, kann dir ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR drohen.
In Thüringen sind aktuell keine Jagdzeiten für Baummarder, Mauswiesel, Elchwild, Luchse, Wildkatzen, Auer-, Birk-, Hasel- und Rackelwild sowie Wildtruthähne und -hennen, Höckerschwäne, Kolkraben, Ringel-, Kanada- und Graugänse festgelegt.
Zudem dürfen bei den Wildenten nur Stockenten, keine Fasanenhennen und bei Möwen nur Lachmöwen bejagt werden.
Gemäß Bundesjagdgesetz §22 können die Länder aus besonderen Gründen, wie z.B. der Wildseuchenbekämpfung, allgemein zur Beseitigung kranken Wildes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden die Jagd- und Schonzeiten verändern.
Elterntierschutz
Unabhängig von den aktuellen Jagdzeiten und Ausnahmeregeln, gilt auch in Thüringen, dass Elterntiere, die für die Aufzucht des Nachwuchses gebraucht werden in der Brut- und Setzzeit nicht bejagt werden dürfen!
ACHTUNG: Der Elterntierschutz ist insbesondere auch bei den Wildarten zu beachten, die ganzjährig bejagt werden dürfen. Dazu zählen derzeit in Thüringen Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachsen, Füchsen und weiteres Raubwild so wie Nilgänse.
Das ist zum einen eine Frage der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, aber auch ein Verbot gemäß Bundesjagdgesetz §22. Ausnahmeregelungen sind aber auch hier möglich.
Bilder: Unsplash
Angabe zur Schonzeitverkürzung bei Rehwild falsch!
Die Schonzeit wird auf Ende März verkürzt. Dh. das von 1.4.-15.01. gejagt werden darf. Von 16.01. bis 31.03. ist Schonzeit.
Hallo Richard, wir haben uns die Jagdzeiten gerade nochmal angeschaut. Die Erläuterungen bei den Ausnahmen waren tatsächlich etwas missverständlich und unnötig kompliziert. Wir haben die Erläuterung zu der Ausnahmeregelung für Böcke und Schmalrehe nochmal angepasst.
Vielen Dank und viele Grüße!