Zuletzt aktualisiert: 16. März 2023

Thüringen kann wie alle Bundesländer eigene Jagdzeiten und ergänzende Regelungen zum Bundesjagdgesetzt (BJagdG) festlegen.

Die Jagdzeiten in Thüringen sind für die zu bejagenden Wildarten im §2 der Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) vom 08. Juni 1999 und dem Thüringer Jagdgesetz (ThJG) vom 28. Juni 2006 festgelegt.

Vor allem beim Schalenwild (wie z.B. Rotwild, Damwild oder Rehwild) gibt es auch innerhalb der Wildart unterschiedliche Jagdzeiten.

Diese hängt im Wesentlichen davon ab, wie alt ein Stück Wild ist, ob es weiblich oder männlich ist. Ein weiterer Grund warum auch die Alters- und Geschlechtsbestimmung von Wild ein wesentlicher Teil der Jagdausbildung ist.

Für einige Tiere, wie z.B. für Fuchs und Schwarzwild oder Raubwild wie dem Fuchs oder Dachs gilt in Thüringen zudem eine ganzjährige Jagdzeit.

ACHTUNG: Ausgenommen sind hier die Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere benötigt werden.

Jagdzeiten Thüringen

Stand: 01/2023

Wildart Jagdzeit in Thüringen
Rotwild
Kälber und Alttiere 01. August bis 15. Januar
Schmaltiere und 1-jährige Hirsche 16. Juni bis 15. Januar
Hirsche (2-jährig und älter) 01. August bis 15. Januar
Damwild
Kälber 01. September bis 15. Januar
Schmaltiere und Schmalspießer 01. September bis 15. Januar
Hirsche und Alttiere 01. September bis 15. Januar
Rehwild
Ricken & Kitze 01. September bis 15. Januar
Schmalrehe 01. April bis 15. Januar*
Böcke 01. April bis 15. Oktober*
Muffelwild
Schafe und Lämmer 01. August bis 15. Januar
Widder 01. August bis 31. März
Weiteres Schalenwild
Schwarzwild* ganzjährig
Hasenartige & Nagetiere
Feldhasen 01. Oktober bis 31. Dezember
Wildkaninchen ganzjährig**
Nutria ganzjährig**
Raubwild
Steinmarder 16. Oktober bis 28. Februar
Iltisse 01. September bis 28. Februar
Hermeline 01. September bis 28. Februar
Dachse 01. August bis 15. Januar
Füchse ganzjährig**
Waschbären ganzjährig**
Marderhunde ganzjährig**
Minke ganzjährig**
Federwild
Fasanenhähne 01. Oktober bis 31. Dezember
Rebhühner 01. Oktober bis 30. November
Ringeltauben 01. November bis 20. Februar
Türkentauben 01. November bis 20. Februar
Bläss- und Saatgänse 01. November bis 15. Januar
Nilgänse ganzjährig**
Blässhühner 11. September bis 20. Februar
Stockenten 01. September bis 15. Januar
Waldschnepfen 16. Oktober bis 15. Januar
Lachmöwen 01. Oktober bis 10. Februar
Rabenkrähen 01. August bis 15. Februar
Elstern 01. August bis 15. Februar
Graureiher* 01. August bis 31. Januar
Kormorane* 16. August bis 15. März

* aktuelle Ausnahmen beachten.

** siehe Elterntierschutz.

Jagdzeiten Thüringen >> Tabelle zum Download (PDF)

Die Jagdzeiten Thüringen können auch zeitliche Ausnahmen enthalten, so darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden.
Die Jagdzeiten Thüringen können auch zeitliche Ausnahmen enthalten, so darf Schwarzwild ganzjährig bejagt werden.

Aktuelle Ausnahmen

Die Bundesländer können Ausnahmeregelungen zu den normalen Jagdzeiten festlegen. Häufig sind diese für einzelne Tierarten zeitlich befristet oder beziehen sich nur auf bestimmte Regionen.

Rehwild

Für Böcke gibt es in Thüringen eine erweiternde Ausnahme in den Jagdzeiten. So dürfen Böcke bei Gesellschaftsjagden auch über die normale Jagdzeit (die bis zum 15. Oktober geht) bis zum 15. Januar bejagt werden.

Die Jagdzeit für Böcke bei Gesellschaftsjagden gilt somit vom 16. Oktober bis 15. Januar.

Gemäß der Thüringer Verordnung (ThürVSRVO) über die Verkürzung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe vom 10. März 2022 dürfen Böcke und Schmalrehe zur Vermeidung von Wildschäden, insbesondere in geschädigten und waldumbaunotwendigen Waldgebieten ab dem 01. April bejagt werden.

Ohne diese Ausnahmeregelung startet die Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe erst ab dem 01. Mai. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 31. März 2027.

Graureiher

In Thüringen dürfen Graureiher gemäß §33a des ThJG nur im Umkreis von bis zu 100 Metern um Gewässer und aufgrund schwerer Schädigung der Landeskultur bejagt werden.

Kormorane

Für den Kormoran gilt eine ähnliche Regelung wie für den Graureiher. Gemäß Thüringer Kormoranverordnung (ThürKormVO) vom 09. Dezember 2008 dürfen Kormorane nur zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt getötet werden.

Neben den sonstigen Regelungen zur Jagd am Wasser (bleifreie Munition) und dem Nachtjagdverbot (§ 19 BJG – Sachliche Verbote) dürfen Kormorane nur in einem Umkreis von 250 Metern um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer und um Fließgewässer bejagt werden.

Elterntiere bei der Aufzucht unabhängig von den Thüringen Jagdzeiten bei der Jagd zu schonen.
Elterntiere bei der Aufzucht sind auch innerhalb der Thüringen Jagdzeiten unbedingt bei der Jagd zu schonen.

Schonzeiten in Thüringen

Wildtiere für die eine Schonzeit gilt, sind nicht zu bejagen. Alle Zeiten außerhalb der offiziellen Jagdzeiten in Thüringen sind als Schonzeiten zu verstehen.

Da ein Verstoß gegen die Schonzeiten mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden kann, solltest die Jagdzeiten in deinem Bundesland kennen, bevor du auf die Jagd gehst. Solltest du ein Tier außerhalb der festgelegten Jagdzeiten bzw. innerhalb der Schonzeiten erlegen, kann dir ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR drohen.

In Thüringen sind aktuell keine Jagdzeiten für Baummarder, Mauswiesel, Elchwild, Luchse, Wildkatzen, Auer-, Birk-, Hasel- und Rackelwild sowie Wildtruthähne und -hennen, Höckerschwäne, Kolkraben, Ringel-, Kanada- und Graugänse festgelegt.

Zudem dürfen bei den Wildenten nur Stockenten, keine Fasanenhennen und bei Möwen nur Lachmöwen bejagt werden.

Gemäß Bundesjagdgesetz §22 können die Länder aus besonderen Gründen, wie z.B. der Wildseuchenbekämpfung, allgemein zur Beseitigung kranken Wildes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden die Jagd- und Schonzeiten verändern.

Elterntierschutz

Unabhängig von den aktuellen Jagdzeiten und Ausnahmeregeln, gilt auch in Thüringen, dass Elterntiere, die für die Aufzucht des Nachwuchses gebraucht werden in der Brut- und Setzzeit nicht bejagt werden dürfen!

ACHTUNG: Der Elterntierschutz ist insbesondere auch bei den Wildarten zu beachten, die ganzjährig bejagt werden dürfen. Dazu zählen derzeit in Thüringen Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachsen, Füchsen und weiteres Raubwild so wie Nilgänse.

Das ist zum einen eine Frage der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, aber auch ein Verbot gemäß Bundesjagdgesetz §22. Ausnahmeregelungen sind aber auch hier möglich.

Bilder: Unsplash